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Seit Beginn der Coronapandemie hat sich die Zahl der Hundehalter im Stadtgebiet deutlich erhöht. Während es immer häufig

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, welche Möglichkeiten er sieht, um den Bedarf an eingezäunten Hundeauslaufflächen in den Stadtteilen zu decken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht abgelehnt wird, jedoch die Einzäunung nur in speziellen Fällen erfolgt.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit Beginn der Coronapandemie hat sich die Zahl der Hundehalter im Stadtgebiet deutlich erhöht. Während es immer häufiger zu Konflikten zwischen Fußgängern, Radfahrern sowie besorgten Eltern mit Kleinkindern und "Gassigehern" kommt, die Anleinpflicht in öffentlichen Grünanlagen missachtet wird und Agrarflächen mit Hundekot verunreinigt werden, lehnt der Magistrat immer wieder den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Auslaufflächen für ihre Vierbeiner in ihren Stadtteilen mit fadenscheinigen Argumenten ab. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat in fest angelegten und eingezäunten Hundewiesen, so wie es diese etwa in Bad Vilbel gibt, um den Bedarf an Hundeauslaufflächen auch in den Stadtteilen zu decken?

Antwort des Magistrats

Grundsätzlich lehnt der Magistrat die Ausweisung von Hundeauslaufflächen nicht ab. Die Ausweisung liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Ortsbeiräte. Insofern der Ausweisung einer Grünfläche zur Hundeauslauffläche nichts grundlegendes entgegensteht, wird dies entsprechend der Intension des entsprechenden Ortsbeirates in der Regel auch umgesetzt. Die Einzäunung einer solchen Fläche erfolgt hingegen nur in wenigen Fällen und auf Grund spezieller räumlicher Gegebenheiten. Hierzu können unter anderem direkt benachbarte Spielplätze oder vielbefahrene Straßen zählen. Eine Entscheidung für oder gegen eine Einzäunung wird immer im speziellen Einzelfall getroffen. Der immer weniger zur Verfügung stehenden öffentlichen Raum steht eine zunehmende Zahl an Nutzern und Nutzungen entgegen. Dies berücksichtigt, kann eine Einzäunung von Einzelflächen nur nach intensiver Abwägung erfolgen, da eine Einzäunung immer auch eine Exklusivität von Einzelinteressen bedeutet. Der öffentliche Raum darf aber nicht ausgrenzen, sondern muss allen frei zur Verfügung stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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