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Im März dieses Jahres kündigte das Wohnungsbauunternehmen Vonovia an, die Mieten in Frankfurt drei Jahre lang im Schnitt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Einhaltung der Selbstverpflichtung von Vonovia zur Mieterhöhung in Frankfurt. Es wird erwartet, dass die Stadtverwaltung klärt, ob die Vereinbarung für alle Mieter gilt und ob Vonovia sich daran hält.

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Frage an den Magistrat

Im März dieses Jahres kündigte das Wohnungsbauunternehmen Vonovia an, die Mieten in Frankfurt drei Jahre lang im Schnitt um höchstens ein Prozent jährlich zu erhöhen. Inzwischen gibt es laut Medienberichten Hinweise, dass Vonovia dies nicht einhält. Außerdem gebe es unterschiedliche Ansichten, ob diese Selbstverpflichtung für jeden Mieter oder für die Gesamtheit der Wohnungen gilt. Ich frage den Magistrat: Hält sich Vonovia an seine Selbstverpflichtung, und gilt diese auch für einzelne Mietverhältnisse?

Antwort des Magistrats

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine prüffähigen Unterlagen vor. Die Vorlage prüffähiger Zahlen ist der Vereinbarung folgend nach Abschluss eines Jahres vorgesehen und folglich noch nicht fällig. Die Vonovia versteht die Vereinbarung dahin gehend, dass für den gesamten Wohnungsbestand des Unternehmens im Stadtgebiet Frankfurt am Main eine Beschränkung von einem Prozent pro Jahr gelten soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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