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In Frankfurt gibt es zahlreiche Orte, an denen sich Menschen aufgrund diverser Gründe nicht sicher fühlen. Dazu zählen O

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat in Frankfurt am Main ist sich der Problematik von Angsträumen und Gefahrenorten bewusst und hat Maßnahmen zur Beseitigung dieser ergriffen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Ämter und die Einrichtung eines Arbeitskreises wird die Sicherheit im öffentlichen Raum aktiv verbessert.

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Frage an den Magistrat

In Frankfurt gibt es zahlreiche Orte, an denen sich Menschen aufgrund diverser Gründe nicht sicher fühlen. Dazu zählen Orte, an denen keine soziale Kontrolle stattfindet, die schlecht einsehbar sind, keine Ausweichmöglichkeiten bieten, sowie dunkle Parkanlagen. Solche Angsträume und Gefahrenorte schränken das Leben und die freie Entfaltung von Menschen teilweise ganz erheblich ein. Dabei spielt das Gefühl der eigenen Verletzlichkeit eine zentrale Rolle, das sich aus individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht und schlechten Erfahrungen zusammensetzt. In der dunklen Jahreszeit wird dieses Angstgefühl noch verstärkt. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um diese Angsträume und Gefahrenorte zu beseitigen?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat ist sich der Notwendigkeit der Beseitigung von Angsträumen und Gefahrenorten bewusst und widmet sich dieser Aufgabe aktiv. Die Einschränkung der gefühlten Sicherheit im Stadtraum kann vielfältige Ursachen haben. Somit ist auch die Zuständigkeit zur Verbesserung der räumlichen Situation nicht zentral einem Amt zuzuordnen. Aus diesem Grund hat der Magistrat bereits seit 2010 einen Arbeitskreis Planung und Sicherheit etabliert, in dem die Geschäftsstelle des Präventionsrates sowie Vertreter*innen der Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Stadtplanungsamt städtische Planungen und Hinweise auf räumliche Anpassungsbedarfe aufgrund kriminalpräventiver Erfordernisse erörtern. Darüber hinaus werden von der Geschäftsstelle des Präventionsrates über die in 19 Stadtteilen bestehenden Regionalräte Hinweise zu eventuell vorhandenen Angsträumen und Gefahrenorten erhoben. Auf der Grundlage der Erörterung im Arbeitskreis beziehungsweise der Hinweise aus den Regionalräten erfolgt die Einbindung anderer Ämter und Fachstellen, um etwaigen Missständen spezifisch Abhilfe zu verschaffen. Dessen ungeachtet werden vom Grünflächenamt regelmäßig entlang von Wegen die Bepflanzungen zurückgeschnitten, um die soziale Kontrolle in öffentlichen Park- und Grünanlagen zu erhöhen und Angsträume möglichst zu reduzieren. Das Fachamt wird insbesondere dort tätig, wo Nutzer*innen der Anlagen entsprechende Hinweise geben. Auch die VGF versucht im Bereich des ÖPNV baulich darauf hin zu wirken, dass keine Angsträume entstehen. So werden zum Beispiel Fahrgastunterstände vorwiegend transparent gestaltet und auf Haltestellen und Stationen werden sogenannte tote Winkel vermieden. In unterirdischen Stationen werden Wandrücksprünge, die Angsträume bilden können, durch Spiegel einsehbar gemacht und gut ausgeleuchtet. Ergänzend ist mitzuteilen, dass die VGF alle unterirdischen Stationen sowie eine Vielzahl oberirdischer Haltestellen mit Videokameras ausgestattet hat. Dies Bilder der Videokameras laufen in der rund um die Uhr besetzten Service-und Sicherheitszentrale, SUS, der VGF auf. Ebenfalls befinden sich in den Stationen und auf den Bahnsteigen Notruf- und Informationssäulen, NIS. Über die Notruftaste kann in kritischen Situationen direkt mit der SUS ein Sprechkontakt aufgebaut werden, zudem schaltet sich automatisch die entsprechende Videokamera auf, alle NIS sind mit einer festen Videokamera gekoppelt. Von der SUS können bei einem Notruf entsprechende Maßnahmen ausgelöst werden, zum Beispiel den VGF-Ordnungsdienst und/oder die Polizei alarmieren. Natürlich kann auch der in den verschiedenen Stationen eingesetzte Ordnungsdienst der VGF direkt angesprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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