Für viele Anliegen muss man den Ämtern Frankfurts Bescheinigungen anderer Ämter vorlegen. So muss man zum Beispiel für v
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, dass die Ämter in Frankfurt am Main erforderliche Bescheinigungen untereinander abfragen, um den Aufwand für die Antragstellenden zu reduzieren. Dies würde die Effizienz der Verwaltungsabläufe erhöhen und den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Mühe ersparen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Für viele Anliegen muss man den Ämtern Frankfurts Bescheinigungen anderer Ämter vorlegen. So muss man zum Beispiel für viele Anliegen beim Jobcenter oder dem Standesamt eine Meldebescheinigung einreichen. Zwar kann man sich diese digital ausstellen lassen, trotzdem bedeutet dies unnötigen Aufwand, welcher verhindert werden könnte, wenn die Ämter einfach untereinander kommunizieren würden.
Ich frage:
Warum werden erforderliche Bescheinigungen, welche in anderen Ämtern vorliegen würden, nicht einfach zwischen den Ämtern abgefragt, gegebenenfalls nach Erlaubnis durch den Antragsstellenden?
Antwort des Magistrats
Tatsächlich wird der Zielrichtung Ihrer Anfrage bereits weitgehend entsprochen. In der Stadtverwaltung Frankfurt am Main verfügen 29 Ämter über Zugriffe auf das Melderegister. Rechtsgrundlage bildet § 37 des Bundesmeldegesetzes; ein Einverständnis der betroffenen Person ist hierfür nicht erforderlich.
Zu den berechtigten Stellen zählt auch das Standesamt. Dieses benötigt Meldedaten unter anderem zum Nachweis von Wohnsitz, Namensführung, Staatsangehörigkeit und Familienstand sowie in Einzelfällen zur Nachvollziehbarkeit früherer Namensänderungen. Der Abruf erfolgt dabei vorrangig digital - wahlweise über die Schnittstelle im Fachverfahren AutiSta (bundesweite Behördenauskunft) oder über eine emeld21-Intranetauskunft. Nur in Ausnahmefällen, wenn auf diesem Wege nicht alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden können, ist die antragstellende Person gehalten, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde beizubringen.
Auf Grundlage der standardisierten XML-Austauschformate XPersonenstand, XMeld und XAusländer erfolgt der Datenaustausch zwischen Standesamt, Bürgeramt und Ausländerbehörde bereits in zahlreichen Fallkonstellationen automatisiert und ohne unmittelbare Mitwirkung der betroffenen Personen.
Als gemeinsame Einrichtung von Stadt und Bundesagentur für Arbeit wird das Jobcenter ab dem 17.11.2025 den Austausch von Daten mit den Einwohnermeldeämtern vorbereiten. Dabei ist die automatisierte Übermittlung folgender Attribute vorgesehen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie die aktuelle Adresse.
Unabhängig vom Beispiel der Meldebescheinigung ist festzuhalten, dass der ämter- und behördenübergreifende Datenaustausch in vielen Bereichen weiterhin durch veraltete strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen erschwert wird. Verstärkt wird dies durch föderale Zuständigkeiten und heterogene Fachverfahren: Bund, Länder und Kommunen nutzen - teilweise sogar verwaltungsintern - unterschiedliche Datenmodelle sowie System- und Prozesslogiken. Zudem gilt der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung: Datenverwendungen oder -weitergaben über den ursprünglichen Erhebungszweck hinaus bedürfen einer gesetzlichen Grundlage oder einer Einwilligung.
Hinzu kommt, dass die Modernisierung und Homogenisierung der Registerlandschaft bundesweit erst anläuft. Diese Faktoren führen dazu, dass zusammenhängende Lebenssachverhalte im Verwaltungsvollzug bisweilen fragmentiert bearbeitet werden und für Bürger:innen mehrere, voneinander getrennte Kontaktpunkte entstehen.
Um diese Fragmentierung zu verringern, bündelt die Stadt Frankfurt ihre Prozesse schrittweise und setzt auf durchgängige digitale Angebote. Exemplarisch sei auf die aktuellen Bemühungen verwiesen, einen umfassenden "Welcome-Prozess" zu entwickeln. Ziel ist ein digitaler "Welcome Hub", der Orientierung, Transparenz und den direkten Zugang zu relevanten Leistungen - etwa Meldewesen, Aufenthalt, Arbeitsmarkt- und Bildungsintegration oder Wohnungswesen - nutzendenzentriert zusammenführt.
Das Vorhaben wurde von der Stadtverordnetenversammlung über den Etat-Antrag E 224/24 angestoßen. Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorprogrammprüfung des Transformation Office: Bestehende Dienste und Infrastrukturen werden gesichtet, Synergien identifiziert und die zuständigen Stellen für eine belastbare Einschätzung zu Ressourcen, Verantwortlichkeiten und Kooperationsstrukturen eingebunden. Optional wird auch der Einsatz unterstützender KI-Komponenten - etwa für mehrsprachige Informationen oder dialogische Auskünfte - geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.