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Ein Artikel der FNP vom 16.10.2025 thematisierte nach schweren Unfällen ein mögliches Nachtfahrverbot von E-Scootern. La

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant Gespräche über ein mögliches Nachtfahrverbot für E-Scooter, um nach schweren Unfällen die Sicherheit zu erhöhen. In Oslo existiert bereits ein solches Verbot, jedoch gibt es rechtliche Schwierigkeiten in Deutschland, die zuerst geklärt werden müssen.

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Frage an den Magistrat

Ein Artikel der FNP vom 16.10.2025 thematisierte nach schweren Unfällen ein mögliches Nachtfahrverbot von E-Scootern. Laut Mobilitätsdezernent Siefert denke die Stadt Frankfurt hierüber nach. In Oslo gebe es ein solches Verbot für die Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr bereits. Ein solches Nachtfahrverbot sei mit der deutschen Rechtslage laut Mobilitätsdezernenten jedoch "schwierig", daher müsse es erst Gespräche mit den Leihanbietern geben.

Ich frage den Magistrat:

Für wann sind solche Gespräche geplant und wie stellen sich die Schwierigkeiten hinsichtlich der deutschen Rechtslage konkret dar?

Antwort des Magistrats

Ein nächtliches Verleihverbot von E-Scootern, zum Beispiel von 23:00 bis 05:00 Uhr, würde auf eine Reduktion schwerer und drogenbedingter, hierzu zählt natürlich auch Alkohol-Unfälle zielen. Die körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 GG, stünde im Fokus. Empirische Grundlage müssten signifikante Unfallzahlen mit E-Scootern in Nachtstunden und unter Drogeneinfluss sein. Die Maßnahme würde in Grundrechte der Anbieter:innen, Artikel 12 GG, und Nutzer:innen, Artikel 2 Absatz 1 GG, eingreifen und bedürfte daher einer tragfähigen Ermächtigung sowie Verhältnismäßigkeit.

Da es hierzu bundesweit noch keinen Präzedenzfall gibt, ist eine gründliche juristische Prüfung wichtig. An dieser und der Prüfung der Signifikanz wird aktuell gearbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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