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„Bauturbo“ im Bund, Novelle der Hessischen Bauordnung, verbesserte städtische Förderprogramme: Auf allen Ebenen wurden u

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage befasst sich mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Baukostenkrise und deren Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsneubau. Es wird erhofft, dass durch die Novelle der Hessischen Bauordnung und städtische Förderprogramme der Neubau von Wohnungen, insbesondere im sozialen Bereich, wieder angestoßen wird.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

"Bauturbo" im Bund, Novelle der Hessischen Bauordnung, verbesserte städtische Förderprogramme: Auf allen Ebenen wurden und werden Maßnahmen ergriffen, um der Baukostenkrise und dem damit einhergehenden Einbruch der Neubau-Zahlen im Wohnungsbau entgegenzuwirken. Diese teilen das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau zu verbessern, wenn auch einige Maßnahmen von Land und Bund den städtischen Entwicklungszielen - zum Beispiel Quoten geförderter sozialer Wohnungsbau, geringe Flächenversiegelung - entgegenstehen.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet er die genannten Maßnahmen hinsichtlich des Ziels, den - insbesondere sozialen - Wohnungsneubau wieder anzukurbeln und welche konkreten Auswirkungen auf aktuelle Bauvorhaben sind zu erwarten?

Antwort des Magistrats

Der Bundesgesetzgeber verfolgt mit den neuen Regelungen des Baugesetzbuchs das Ziel, künftig teilweise auf eine verbindliche Bauleitplanung zu verzichten und Wohnungsbauvorhaben - etwa durch die Erteilung von Befreiungen - schneller genehmigen zu können. Der Magistrat begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und befindet sich derzeit in der Abstimmung über ein geeignetes und zielführendes Verfahren.

Der sogenannte "Bauturbo" bietet in diesem Zusammenhang die Chance, bei laufenden Bebauungsplanverfahren, die bereits einen hinreichend konkreten Verfahrensstand erreicht haben, einzelne Teilbereiche mit vorgesehener Wohnnutzung vorzeitig zu genehmigen. Auf diese Weise kann die Schaffung dringend benötigten Wohnraums deutlich beschleunigt werden. Damit wird eine "Abkürzung" bislang langwieriger Verfahren ermöglicht.

Zugleich definiert der Magistrat derzeit verbindliche Leitplanken, die einzuhalten sind, um die Anwendung der Regelungen des "Bauturbo" zu steuern und städtebauliche Missstände zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere der Ausschluss einer Anwendung im Außenbereich, die Beachtung fachgesetzlicher Vorschriften sowie die Einhaltung bestehender Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die konsequente Umsetzung des Baulandbeschlusses zur Sicherung einer sozialgerechten Stadtentwicklung. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch städtebauliche Verträge gewährleistet.

Zentrales Element der BauGB-Novelle ist die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB. Nur bei Vorliegen dieser Zustimmung kann ein Vorhaben auf Grundlage der Regelungen des "Bauturbo" genehmigt werden. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitnah und unaufgefordert berichten. Darüber hinaus eröffnet die Novelle die Möglichkeit, der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch von dieser Regelung beabsichtigt der Magistrat Gebrauch zu machen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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