Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mit dem sogenannten Bauturbo-Gesetz will die Bundesregierung Bau- und Planungsverfahren beschleunigen. Kommunen müssen k

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Bauturbo-Gesetz soll die Bau- und Planungsverfahren beschleunigen, was jedoch die Planungshoheit der Stadt Frankfurt gefährden könnte. Es wird gefragt, wie die Stadt sicherstellen kann, dass trotz kürzerer Fristen die Verfahren sorgfältig und unter Wahrung der Beteiligungsrechte durchgeführt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Mit dem sogenannten Bauturbo-Gesetz will die Bundesregierung Bau- und Planungsverfahren beschleunigen. Kommunen müssen künftig in kurzer Frist entscheiden, sonst gelten Bauanträge automatisch als genehmigt. Das setzt die Verwaltung unter Druck und gefährdet eine sorgfältige Abwägung sowie demokratische Beteiligung.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen des Bauturbo-Gesetzes auf die Planungshoheit der Stadt Frankfurt und wie soll sichergestellt werden, dass Verfahren trotz kürzerer Fristen sorgfältig und unter Wahrung der Beteiligungsrechte durchgeführt werden?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Stadtverordneter Yilmaz,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der Bundesgesetzgeber verfolgt mit den neuen Regelungen des Baugesetzbuches das Ziel, künftig teilweise auf eine verbindliche Bauleitplanung zu verzichten und Wohnungsbauvorhaben, etwa durch die Erteilung von Befreiungen, schneller genehmigen zu können. Der Magistrat begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und befindet sich derzeit in der Abstimmung über ein geeignetes und zielführendes Verfahren. Der sogenannte Bauturbo bietet in diesem Zusammenhang die Chance, bei laufenden Bebauungsplanverfahren, die bereits einen hinreichenden konkreten Verfahrensstand erreicht haben, einzelne Teilbereiche mit vorgesehener Wohnnutzung vorzeitig zu genehmigen. Auf diese Weise kann die Schaffung dringend benötigten Wohnraums deutlich beschleunigt werden. Damit wird eine Abkürzung bislang langwieriger Verfahren ermöglicht. Zugleich definiert der Magistrat derzeit verbindliche Leitplanken, die einzuhalten sind, um die Anwendung der Regelung des Bauturbos zu steuern und städtebauliche Missstände zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere der Ausschluss einer Anwendung im Außenbereich, die Beachtung fachgesetzlicher Vorschriften sowie die Einhaltung bestehender Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die konsequente Umsetzung des Baulandbeschlusses zur Sicherung einer sozial gerechten Stadtentwicklung. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch städtebauliche Verträge gewährleistet. Zentrales Element der Baugesetzbuchnovelle ist die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch. Nur bei Vorliegen dieser Zustimmung kann ein Vorhaben auf Grundlage der Regelung des Bauturbos genehmigt werden. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitnah und unaufgefordert berichten.

Darüber hinaus eröffnet die Novelle die Möglichkeit, der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch von dieser Regelung beabsichtigt der Magistrat Gebrauch zu machen.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön! Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte schön!

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:

(Zusatzfrage)

Plant der Magistrat, sich gemeinsam mit den anderen großen Städten gegenüber Bund und Land dafür einzusetzen, dass die kommunale Planungshoheit und Bürgerbeteiligung nicht weiter eingeschränkt werden?

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Ja, das machen wir bereits. Wir haben ein gemeinsames Positionspapier verfasst. Wir, das sind die Städte Leipzig, Düsseldorf, München, Frankfurt, Trier und noch weitere Städte. Wir haben gemeinsam das Positionspapier verfasst, haben dieses Positionspapier an die Bundesbauministerin übermittelt, haben parallel die Abgeordneten im jeweiligen Ausschuss auf Bundesebene angeschrieben und haben deutlich gemacht, dass das, was ich eben vorgetragen habe, die Leitplanken sind, die aus unserer Sicht wichtig sind, und dass man sie zu beachten hat. Und wir haben deutlich gemacht, dass wir uns dafür einsetzen möchten, dass vor allen Dingen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit dem Bauturbo ermöglicht werden soll. Das ist auf Bundesebene angekommen. Wir haben das Ganze auch im Rahmen der laufenden Debatten eingebracht, bevor das Gesetz auf Bundesebene Richtung Parlament bewegt wurde. Und was auch berücksichtigt wurde, war, dass die Möglichkeit, städtebauliche Verträge abzuschließen und damit auch auf kommunaler Ebene fein steuern zu können, in den Gesetzentwurf zum Bauturbo aufgenommen wurde. Von daher begrüßen wir nach dieser entsprechenden Ergänzung diese Initiative des Bundes ausdrücklich.

Davor habe ich mich zur ersten Fassung kritisch geäußert. In der ersten Fassung war die Möglichkeit, das Ganze in Richtung bezahlbares Wohnen zu steuern, noch nicht enthalten. Nachdem jetzt aber diese entsprechende Formulierung aufgenommen wurde, kann ich diese Möglichkeit des Bauturbos auch entsprechend begrüßen.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Momsen. Bitte schön!

Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE:

(Zusatzfrage)

Ich habe eine Frage: Wie steht es mit den Barrierefreiheitskriterien, wie werden die abgesichert in dem Bauturbo und so weiter?

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Also im Bauturbo haben wir generell die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen, die wir als Stadt definieren, entsprechend festzulegen. Ich nehme ein Beispiel, wo wir den Bauturbo vielleicht im Nachhinein hätten anwenden können: das Schönhofviertel. Im Schönhofviertel haben wir Bereiche, in denen heute bereits eine Erschließung vorhanden ist, entlang der südlichen Rödelheimer Landstraße. Also direkt die Grundstücke, die an die vorhandene Straße angrenzen. Wir haben Bereiche in dem Gebiet, die erst erschlossen werden müssen oder mussten. Der Bauturbo eröffnet uns quasi die Möglichkeit, die Häuser, die direkt an der Rödelheimer Landstraße stehen, schon vorab genehmigen zu können, wenn eben die davor vorhandenen Gebäude abgebrochen gewesen wären. Voraussetzung wäre aber gewesen, dass all die Vorschriften, die wir als Stadt Frankfurt haben, auch eingehalten werden. Das Ganze würden wir dann eben entsprechend einem Baugenehmigungsverfahren klären. Das ist vergleichbar mit dem Fall, wo heute bereits ein Planungsrecht vorhanden ist.

Mein Ziel ist es, dass wir den Bauturbo mit dieser Logik anwenden. Wir haben ganz häufig die Situation, dass in Baugebieten einzelne Bauabschnitte realisiert werden. Und man kann bei jedem Baugebiet eigentlich einen ersten Bauabschnitt definieren, der leichter zu entwickeln ist als vielleicht der dritte, vierte oder fünfte Bauabschnitt. Die Idee ist, dass wir parallel zu einem laufenden Bebauungsplanverfahren den ersten Bauabschnitt eines Baugebiets bereits parallel zum Bauleitplanverfahren durchführen. Voraussetzung ist aber, dass wir für diesen Bereich des Areals eine klare Datengrundlage haben, was zum Beispiel auch das Fauna-Flora-Habitat betrifft, dass wir alle Auflagen beachten, die wir uns als Stadt gegeben haben, zum Beispiel auch die soziale Mischung, aber eben auch, dass die Barrierefreiheit berücksichtigt sein muss, sowohl in den Gebäuden als auch in den Außenanlagen. Wir bauen zum Beispiel momentan im Schönhofviertel auch die Parkanlage, die Grünfläche im Gebiet, die barrierefrei sein wird. Das ganze Gebiet wird barrierefrei sein und es ist mir ein Herzensanliegen, dass wir bei allen neuen Quartiersentwicklungen die Barrierefreiheit nicht nur in den Gebäuden berücksichtigen, sondern auch in den Freianlagen. Diese Möglichkeit haben wir durch die Anwendung eines entsprechenden Bauturbos. Wir müssen darauf achten, dass wir im Vorfeld einen Vertrag abschließen, in dem die soziale Mischung im Gebäude geregelt ist und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die Dinge zu klären, die die Barrierefreiheit betreffen. Mit dieser Logik können wir einiges beschleunigen und mit dieser Herangehensweise möchten wir den Bauturbo auch gerne anwenden. Bevor wir den Bauturbo anwenden, ist mir aber wichtig, dass er hier im Parlament entsprechend thematisiert wird. Wir werden die jeweiligen Gebiete vorschlagen, bei denen wir gerne eine Absicherung durch das Parlament hätten, dass der Bauturbo angewendet werden kann. Das heißt, für jedes einzelne Gebiet wird es eine Vorlage geben, in der wir darauf hinweisen, dass die Möglichkeit, durch den Bauturbo auf Bundesebene, aber auch durch die Veränderung der HBO auf Landesebene, besteht. Wenn wir dann von Ihnen das entsprechende Go bekommen, dann gehen wir danach vor.

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3544

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:

Herr Vorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren!

Was die Bundesregierung als Bauturbo-Gesetz verkauft, ist kein Turbo für bezahlbare Wohnungen. Es ist ein Turbo für Bodenspekulation und Entdemokratisierung. Dieses Gesetz wird die Wohnungsnot nicht lindern, sondern verschärfen. Künftig sollen Kommunen in kürzester Zeit über Bauanträge entscheiden, sonst gelten diese automatisch als genehmigt. Das ist nichts anderes als eine Entmachtung der Städte und Bürger:innen. Planungshoheit, Bürgerbeteiligung, Umweltprüfungen, all das wird unter dem Vorwand der Beschleunigung ausgehöhlt.

Ich möchte hier klarstellen: Wer keine Zeit mehr hat, sorgfältig abzuwägen, kann auch keine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung gestalten. Die Ursachen der Wohnungsnot liegen nicht in angeblich zu langen Verfahren, sondern in einer falschen Boden- und Wohnungspolitik. Seit den Neunzigerjahren wurde der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau abgeschafft und der Markt entfesselt. Öffentlicher Grund und Boden wurde verkauft, Bauland wurde verknappt und Spekulation wurde zur Regel. Heute explodieren die Bau- und Bodenpreise nicht, weil zu langsam geplant wird, sondern weil mit dem Boden spekuliert wird, und das wird sogar durch die Städte - auch durch Frankfurt, durch Ihre Politik - und öffentliche Unternehmen befeuert ...

(Zurufe)

... die längst auf Rendite statt auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind. Schauen Sie sich doch in Frankfurt um. Das Europaviertel, Riedberg, das alte Polizeipräsidium, die Neue Altstadt, der ehemalige Bundesrechnungshof - überall wird öffentlicher Boden privatisiert und damit Profit gemacht. Die städtische ABG baut und verkauft inzwischen sogar Einfamilienhäuser in Nieder-Erlenbach. NH baut in Enkheim mehr als die Hälfte der Eigentumswohnungen.

Wir brauchen keinen Turbo für Investoren, sondern eine Strategie für sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau. Frankfurt und Hessen haben mit der ABG Holding, der Nassauischen Heimstätte und der GWH eigene Wohnungsbaugesellschaften. Sie könnten bezahlbaren Wohnraum schaffen, wenn man sie nicht wie Privatkonzerne gewinnmaximieren müsste. Darum sage ich klar: Wir brauchen keinen Bauturbo für Investoren, sondern eine öffentliche Bauoffensive, eine gemeinwohlorientierte Wohnungsbaupolitik und eine demokratische, soziale und ökologische Stadtplanung.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung