Der Kabinettsentwurf des EStReformG 2027 vom 2. September 2026 sieht für Rechenzentren einen neuen Maßstab für die Gewer
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Auswirkungen einer Neuregelung zur Gewerbesteuerzerlegung für Rechenzentren auf die Einnahmen der Stadt Frankfurt sowie die Bewertung der Leistungsmaßstäbe. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Der Kabinettsentwurf des EStReformG 2027 vom 2. September 2026 sieht für Rechenzentren einen neuen Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung vor: Künftig soll die Steueraufteilung insbesondere nach der nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung und nicht allein nach den Lohnsummen bemessen werden. Das Land Hessen und Branchenverbände fordern stattdessen die IT-Nennleistung als Maßstab. Laut Bericht B 156/26 verbleiben den Standortkommunen bislang nur etwa zehn Prozent des Steueraufkommens der Branche.
Ich frage den Magistrat:
Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat von der Neuregelung auf die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt, und welchen der beiden Leistungsmaßstäbe hält er für sachgerecht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.