Nach einem Modellversuch wohnortnaher Fahrradgaragen kommen solche Lösungen inzwischen auch in weiteren Stadtteilen zum
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einführung wohnortnaher Fahrradgaragen, um den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu fördern. Ziel ist es, sichere Abstellmöglichkeiten zu schaffen und die Nutzung von Fahrrädern zu erhöhen. Die Ergebnisse des Pilotprojekts in der Hegelstraße sollen öffentlich einsehbar sein und die Kriterien für die Verwendung öffentlicher Gelder werden erläutert.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Nach einem Modellversuch wohnortnaher Fahrradgaragen kommen solche Lösungen inzwischen auch in weiteren Stadtteilen zum Einsatz. Aus der Stellungnahme ST 830/16 ist zu entnehmen, dass der Magistrat hierzu ein Konzept entwickelt hat, nach Abschluss des Pilotprojekts eine Auswertung der Ergebnisse vorgenommen und diese in Bezug auf ihre Übertragbarkeit auf andere Ortsbezirke beurteilt hat. Ich frage den Magistrat: Wo sind das Konzept und die Ergebnisse des Pilotprojekts wohnortnaher Fahrradgaragen öffentlich einsehbar, und nach welchen Kriterien entscheidet die Stadtverwaltung über die Verwendung öffentlicher Gelder für private Nutzungszwecke und die Privatisierung öffentlichen Raums?
Antwort des Magistrats
Ziel der Fahrradgaragen ist es, mehr Menschen zum Umsteigen vom Auto aufs Rad zu bewegen, sichere Abstellmöglichkeiten sollen hier einen Anreiz bieten. In einem Modellversuch hatte die Stadt 2019 die erste FahrRadGarage ihrer Art in der Hegelstraße im Nordend errichtet. Im selben Jahr bat der Ortsbeirat 6 darum, das Pilotprojekt auch in der Ludwigshafener Straße in Höchst umzusetzen. Nachdem das Projekt in der Hegelstraße nach der einjährigen Testphase evaluiert und als Erfolg gewertet wurde, kam die Stadt dem Wunsch des Ortsbeirats gerne nach. Der Evaluationsbericht zum Pilotprojekt "FahrRadGarage in der Hegelstraße" ist über das städtische Radfahrportal https://www.radfahren-ffm.de/10-0-Fahrrad-Parken.html für die Öffentlichkeit einsehbar. Das Projekt sah vor, dass der Standortvorschlag grundsätzlich durch den zuständigen Ortsbeirat erfolgt. Der Standort wurde durch die Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, des Umfelds/Nähe zu künftigen Nutzer*innen und einer möglichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender geprüft. Nach erfolgter Prüfung wird eine Planung erstellt, die dem Ortsbeirat zur Abstimmung übergeben wurde. Nach positiven Votum des Ortsbeirats wurde schließlich der Überlassungsvertrag aufgesetzt, der Kontakt mit den Nutzer*innen aufgebaut und der Lageplan verkehrsrechtlich angeordnet. Die Nutzer*innen der Fahrradgarage bilden im Falle der Hegelstraße eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, die mit der Stadt einen zeitlich befristeten Überlassungsvertrag abschloss. Die Stadt stellt die Fahrradgaragen auf. Die Nutzer*innen werden durch einen einmaligen Eigenanteil von 380 Euro an den Kosten beteiligt. Die Nutzer*innen betreiben die Fahrradgaragen eigenverantwortlich und sind insbesondere für Instandhaltung und Wartung verantwortlich. Anfallende Kosten werden von der Nutzergemeinschaft getragen. Durch die Fahrradgarage darf kein Profit erwirtschaftet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.