Die Problematik der in Frankfurt bestehenden Population an invasiven Nilgänsen ist hinlänglich bekannt. Eine deutliche u
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit der Problematik der invasiven Nilgänse in Frankfurt und der Möglichkeit, Lebendfallen als Alternative zur Jagd mit Schusswaffen einzusetzen. Ziel ist es, die Bestände der Nilgänse zu reduzieren und die gefangenen Tiere gegebenenfalls im Zoo Frankfurt zu verfüttern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Die Problematik der in Frankfurt bestehenden Population an invasiven Nilgänsen ist hinlänglich bekannt. Eine deutliche und anhaltende Verringerung der Bestände ist daher weiterhin angebracht, wobei der Magistrat regelmäßig darauf verweist, dass eine Bejagung mit Schusswaffen im Stadtgebiet aufgrund hoher Sicherheitsauflagen kein adäquates Mittel sei. Grundsätzlich stehen Nilgänse in fast allen Frankfurter Jagdrevieren aber auf der jagdlichen Streckenliste.
Ich frage den Magistrat:
Haben die zuständigen Stellen bereits darüber nachgedacht, ob der Einsatz von Lebendfallen eine Alternative zur Jagd mit Schusswaffen darstellen kann und eine anschließende Verfütterung der gefangenen Tiere bspw. im Zoo Frankfurt erfolgen kann?
Antwort des Magistrats
Die Verwendung von Fanggeräten ist jagdrechtlich zulässig. Die Fanggeräte müssen die Tiere unversehrt fangen können und dem gefangenen Tier die Sicht nach Außen verwehren.
Prinzipiell ist es dem Zoo gestattet - gemäß Artikel 18 Absatz 1a, 2a, 3, Verordnung (EG) 1069/2009 in Verbindung mit Kapitel II Artikel 14 Anhang VI, Verordnung (EG) 142/2011 - tierische Nebenprodukte der Kategorie 1, 2 und 3 - und damit auch Wildtiere -, an Zootiere zu verfüttern.
Allerdings muss der Zoo in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um zum Beispiel die Verbreitung von auf den Menschen oder Tiere übertragbaren Krankheiten zu verhindern.
Hinsichtlich Wildvögeln besteht grundsätzlich die Gefahr, dass diese mit dem aviären Influenzavirus, AIV, infiziert sein können. Ein AIV-infizierter Wildvogel würde ein erhebliches Risiko für den Vogelbestand im Zoo darstellen. Aus diesem Grund werden beispielsweise keine verletzten Wildvögel durch den Zoo aufgenommen und versorgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.