In einem Artikel der FNP vom 03.06.2025 wird von einer Sitzung des Ortsbeirats 3 berichtet, bei der von vielen Bürgern K
Zusammenfassung
Die Stadt plant eine Unterkunft für rund 260 Geflüchtete und Wohnungslose an der Homburger Landstraße 5. Die Zahl der unterzubringenden Personen basiert auf der Größe der Fläche und den städtischen Platzbedarfen, um den gesetzlichen Vorgaben und kommunalen Standards zu entsprechen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
In einem Artikel der FNP vom 03.06.2025 wird von einer Sitzung des Ortsbeirats 3 berichtet, bei der von vielen Bürgern Kritik an der von der Stadt geplanten Unterkunft für circa 300 Geflüchtete und Wohnungslose an der Homburger Landstraße 5 geäußert wurde. Ein zentraler Kritikpunkt sei die geplante Zahl von etwa 300 unterzubringenden Personen gewesen, dies seien zu viele Menschen für das kleine Grundstück.
Ich frage den Magistrat:
Wie kommt diese Zahl zustande und wie verbindlich ist diese?
Antwort des Magistrats
In der Unterkunft, die voraussichtlich Ende 2027 fertiggestellt wird, werden rund 260 Personen untergebracht. Die Platzzahl ergibt sich aus der Größe der zur Verfügung stehenden Fläche und aus den städtischen Platzbedarfen. Sie entspricht sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den kommunalen Standards der Stadt Frankfurt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.