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Die Autobahn GmbH des Bundes hat mitgeteilt, dass in der Rodungssaison 2021/2022 im Fechenheimer Wald für den Ausbau der

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH plant den Ausbau der A 66 im Fechenheimer Wald, jedoch sind noch keine Baumfällungen erfolgt, da privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen fehlen. Der Magistrat wird um Auskunft über die genauen Vereinbarungen und die Lage der städtischen Areale gebeten.

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Frage an den Magistrat

Die Autobahn GmbH des Bundes hat mitgeteilt, dass in der Rodungssaison 2021/2022 im Fechenheimer Wald für den Ausbau der A 66 keine Bäume fallen. Begründet wurde dies mit fehlenden privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen. Der weiteren Presseberichterstattung konnte entnommen werden, dass die betreffenden Waldbereiche der Stadt Frankfurt gehören. Ich frage den Magistrat: Welche genauen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind hier angesprochen und wo genau im Baustellenbereich liegen die städtischen Areale? Angabe bitte als Karte mit Flurbezeichnung.

Antwort des Magistrats

Es ist richtig, dass die für die Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch benötigten Grundstücke im Bereich des Fechenheimer Waldes und der öffentlichen Grünanlage Teufelsbruch noch im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen. Im Rahmen eines rechtskräftigen Planfeststellungsverfahrens mit Beschluss vom 18.12.2019 wurde zwar Baurecht für den Neubau der Bundesautobahn A 66, Frankfurt am Main - Hanau, im betreffenden Bereich geschaffen. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist jedoch zwischen dem Vorhabenträger und dem Grundstückseigentümer, der Stadt Frankfurt, ein privatrechtlicher Vertrag zur vorzeitigen Überlassung des Besitzes an den betreffenden Flächen zur Durchführung aller Baumaßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten abzuschließen, was noch nicht erfolgt ist. Daher hat die Autobahn GmbH entschieden, in der aktuellen Rodungssaison keine Baumfällungen durchzuführen. Bei Baumaßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur findet die Eigentumsübertragung regelmäßig erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und Schlussvermessung statt. Die Autobahn GmbH hat die Hessische Landgesellschaft mbH beauftragt, den Besitzübergang zwischen der Stadt Frankfurt und der Autobahn GmbH zu regeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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