Die Stadtverordneten haben mit dem KEK unfassbares beschlossen, die Freizeitgärten, etwa im Volumen vergleichbar mit den
Zusammenfassung
Die Stadtverordneten haben beschlossen, dass keine zusätzlichen Freizeitgärten mehr ausgewiesen werden sollen, um bestehende Mängel zu beseitigen und die vorhandenen Potenziale besser zu nutzen. Dies betrifft auch die Günthersburgparkerweiterung, bei der zwei Freizeitgärten überplant werden sollen, um mehr Freiraum für die Bürger:innen zu schaffen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadtverordneten haben mit dem KEK unfassbares beschlossen, die Freizeitgärten, etwa im Volumen vergleichbar mit den Kleingärten, werden nicht mehr weiterverfolgt, können also überplant werden und vertrieben werden. Man kann von einem Kuckucksein sprechen, was Frau Heilig hinterlassen hat. Im Falle der Günthersburgparkerweiterung sollen 3 Freizeitgärten wegfallen. Merkwürdig, wird dies nicht mal mit einem Wort in der M11/24 erwähnt. Eine Vorgehensweise die sehr betroffen macht und sich fragen lässt, ob das wohl der neue Stil des Magistrates ist, wichtige Infos zunächst zu verbergen
Ich frage den Magistrat
Handelt es sich lediglich um einen Planungsfehler, der einfach Rückgängig gemacht werden kann und die Gärten können bleibe?
Antwort des Magistrats
Im Zusammenhang mit dem Kleingartenentwicklungskonzept, KEK, wurde beschlossen, dass keine zusätzlichen Erweiterungsflächen für Freizeitgärten ausgewiesen werden sollen.
Ein Grund dafür ist die Größe der Parzellen, die häufig 800 bis 1.000 Quadratmeter beträgt. Bei einer solchen Größe bietet sich die Möglichkeit an, bei einer Neuverpachtung die Parzelle auf mehrere Nutzer:innen aufzuteilen.
Ein weiterer Grund für den Stopp der Ausweisung weiterer Erweiterungsflächen waren die häufig aufgefallenen illegalen Nutzungen und die vielen brachliegenden Grundstücke. Zunächst sollen die bestehenden Mängel beseitigt und die bereits vorhandenen Potenziale besser genutzt werden.
Zum Vergleich: Die Größe von Kleingartenparzellen ist laut Bundeskleingartengesetz auf 400 Quadratmeter begrenzt. Diese Regelung wurde im Rahmen des KEK überprüft und wird zu 99 Prozent eingehalten. Die Durchschnittsgröße liegt bei 250 Quadratmeter.
Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Deswegen erstreckt sich die Planung über die gesamte Fläche des Grundstücks 231/94 - Gemarkung Frankfurt, Flur 334 -, das sich im städtischen Eigentum befindet.
Die Günthersburgparkerweiterung überplant zwei Freizeitgärten, die von der Stadt Frankfurt verpachtet wurden. Die Pachtverträge sind in einem Fall jährlich, im anderen Fall monatlich von beiden Seiten kündbar. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Dem zweiten Pächter kann bei Interesse eine Ersatzfläche im Umfeld zur Pacht angeboten werden. Der Kontakt mit dem Pächter wurde diesbezüglich aufgenommen. Beide Pächter:innen wissen seit mehreren Jahren von der Erweiterung des Parks, die ihre von der Stadt Frankfurt gepachteten Freizeitgärten betrifft.
Es ist vorgesehen in der Bau- und Finanzierungsvorlage für den zweiten Bauabschnitt, der Parkerweiterung, die Grundstücksverhältnisse noch einmal detaillierter darzulegen.
Sollten sich die Stadtverordneten dafür entscheiden, die beiden Pachtflächen im Bestand zu belassen, wird sich die öffentliche Parkanlage für die Allgemeinheit zu Gunsten von zwei Pächter:innen entsprechend verkleinern. Die Lage des geplanten Aussichtshügels müsste neu bestimmt werden, ebenso die Zugänge auf den Hügel und die Führung der Parkwege.
Anlage:
Ausschnitt Entwurfsplan aus M 11 mit Eintragung der beiden Pachtgärten
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.