Regelmäßig fordert das Revisionsamt in den Schlussberichten zum Jahresabschluss, aktuell in der M 78/25, dass die Planun
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zur Optimierung der Investitionsplanung, um diese stärker an den tatsächlichen Erfordernissen und Kapazitäten auszurichten. Ziel ist es, die Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Stadt zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Regelmäßig fordert das Revisionsamt in den Schlussberichten zum Jahresabschluss, aktuell in der M 78/25, dass die Planung von Investitionsmaßnahmen und deren Anmeldung zum IPG stärker an den tatsächlichen Erfordernissen und an dem leistbaren Maß - insbesondere an den vorhandenen Personal- und sonstigen Kapazitäten - auszurichten sei.
Ich frage den Magistrat:
Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat, um die Planungen in diesem Sinne zu optimieren, und wie sieht die Umsetzung hierzu aus?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel,
meine Damen und Herren!
Gesamtstädtisch wird die Investitionssumme durch den Magistrat auf zuvor festgelegte Eckwerte begrenzt. Die Eckwerte werden auf der Grundlage von bestehenden Beschlüssen, aktuellen Erkenntnissen zu den Projektverläufen und Mittelabflüssen existierender Projekte sowie der Ertragsplanung und damit der Finanzierungsfähigkeit festgesetzt.
Die Planung und Priorisierung der Investitionsmaßnahmen obliegt aufgrund der dezentralen Ressourcenverantwortung den jeweils fachlich zuständigen Dezernent:innen. Diese haben zusammen mit den zuständigen dezentralen Fachbereichen - Ämter und Betriebe - die Realisierungsmöglichkeiten beziehungsweise -wahrscheinlichkeiten auf Basis der vorliegenden Kenntnisse sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten realistisch einzuschätzen. Unterjährig ergeben sich über die Berichte zur Ausführung des Haushalts, die der Magistrat jeweils mit Stand zum
30. April, 31. August und 31. Dezember erstellt, weitere Erkenntnisse. Im Rahmen der Erstellung der Berichte sind die Fachbereiche insbesondere bei Investitionsmaßnahmen involviert und die im Bericht gemeldeten Prognosen beruhen auf die Aussagen aus den Fachbereichen. Damit ergibt sich auch unterjährig ein transparentes Bild der Leistungsfähigkeit, das auch der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.
Plan-Ist-Abweichungen im Investitionsprogramm entstehen regelmäßig aus unterschiedlichen Gründen. Hierzu zählen insbesondere:
- Verzögerungen aufgrund später Rechtskraft des Haushaltes,
- Verzögerungen aufgrund von Problemen bei der Auftragsvergabe,
- Verzögerungen im Rahmen von Planungsänderungen oder Beschlussfassungen aufgrund (stadt-)externer oder (stadt-)interner Einflüsse,
- Verzögerung aufgrund von mangelnden personellen Ressourcen (unbesetzte Stellen) auf Seiten der Stadt oder
- Verzögerungen aufgrund von Projektverzögerungen bei Projekten in der Federführung Dritter (insbesondere im Schienenverkehr/Tiefbau)
Da die Investitionsvorhaben in den unterschiedlichen Fachbereichen sehr unterschiedlich sind, kann in den meisten Fällen nur durch die Fachbereichen Abhilfe geschaffen werden.
Fachbereichsübergreifend sind folgende Maßnahmen möglich und wurden bzw. werden durch den Magistrat ergriffen:
- Frühestmöglicher Beschluss des Haushalts, um die Rechtskraft möglichst früh zu erlangen - so war in 2025 aufgrund des Doppelhaushalts die Rechtskraft bereits am 01.01.2025 gegeben,
- Größtmögliche Flexibilität bei der Besetzung von Stellenanteilen, um den Stellenbesetzungsgrad so weit wie möglich zu erhöhen - mit der in 2024 eingeführten sogenannten "dynamischen Stellenbewirtschaftung" ist hier erheblicher Fortschritt möglich.
Generell ist festzuhalten, dass die Abweichung zwischen Grundsatzbeschlüssen, konkreten Beschlüssen sowie Plan-Mittelflüssen und tatsächlichen Mittelflüssen stadtweit nach wie vor nicht befriedigend ist. Dies führt nach wie vor zu hohen Abweichungen auch im Ergebnishaushalt wegen nicht eintretender Kreditbelastungen und/oder Abschreibungen. Der Magistrat ist weiterhin bemüht, die Situation in allen relevanten Fachbereichen zu verbessern.
Es dient abschließend zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2024 aufgrund des Entfalls von Kreditermächtigungen mit Rechtskraft des Haushalts 2025 eine deutliche Umplanung des Investitionsprogramms stattgefunden hat. Bei einem fortgeschriebenen Planvolumen von insgesamt 2,191 Milliarden Euro und einer tatsächlichen Verausgabung von 584,5 Millionen Euro entstand ein nicht verausgabtes Volumen von 1,607 Milliarden Euro, von dem lediglich 924,3 Millionen Euro als Budgetübertrag in das Jahr 2025 übernommen werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.