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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Frankfurter Unternehmen eine schleunige Einstellung von Fachkräften ermöglich

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll die Einstellung von Fachkräften in Frankfurt am Main erleichtern. Aufgrund steigender Antragszahlen und einer langen Bearbeitungszeit werden Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zu beschleunigen und die Erwartungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

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Frage an den Magistrat

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Frankfurter Unternehmen eine schleunige Einstellung von Fachkräften ermöglichen und diese hierdurch in Zeiten des Arbeitskräftemangels entlasten. Die Bearbeitung des Verfahrens hat sich scheinbar über die letzten Jahre mehr und mehr verzögert.

Da die Frage zur letzten Plenarsitzung noch nicht beantwortet werden konnte, frage ich erneut:

Wie haben sich die Antragszahlen und die Bearbeitungsdauer des Verfahrens über die letzten Jahre entwickelt, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren schnellstmöglich wieder zu beschleunigen?

Antwort des Magistrats

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren, bFkV, trat zum 01.03.2020 in Kraft. Seit dieser Zeit haben sich die Antragszahlen in Frankfurt am Main wie folgt entwickelt:

202052
Anträge
2021103 Anträge
2022168
Anträge
2023289 Anträge
2024337
Anträge
2025126 Anträge(bis 30.04.2025)

Nicht in der Statistik enthalten sind zusätzliche circa sechs bis acht Beratungsgespräche/Woche, die in der Folge nicht in einen Antrag münden.

Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt zwischen sechs bis neun Monaten. Die Gründe für eine so lange Bearbeitungszeit sind vielfältig. Häufigster Grund hierfür ist, dass das Antragsverfahren die Beteiligung zahlreicher externe Behörden/Institutionen verlangt. Teilweise sind bis zu acht unterschiedliche Behörden/Institutionen zu beteiligen. Einige dieser Behörden verlangen die notwendigen Prüfunterlagen dazu noch im Original, weshalb in diesen Fällen die Übersendung nur auf dem Postweg erfolgen kann.

Das Frankfurt Immigration Office ist in dem beschleunigten Fachkräfteverfahren Ansprechpartner für die Arbeitgeber, hat aber weder Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der zu beteiligenden Behörden/Institutionen - zum Beispiel Landesschulamt, Regierungspräsidium Darmstadt, FORSA, Landesärztekammer et cetera - noch auf deren Prüfungsergebnisse.

Aufgrund des steigenden Antrags- und auch Beratungsaufkommens wurde der Bereich des bFkV kurzfristig personell um eine weitere Person aufgestockt. Darüber hinaus wurde die Onlineantragsstrecke für dieses Verfahren noch einmal vereinfacht.

Zudem werden regelmäßig verschiedene Informationsveranstaltungen mit Arbeitgebern - zum Beispiel mit Pflegediensten und Krankenhäusern - angeboten.

Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass das bFkV nach hiesiger Einschätzung nicht die Erwartungen erfüllt, welche der Gesetzgeber mit diesem Verfahren verknüpft hat. Die Komplexität des Aufenthaltsgesetzes, die zu beteiligenden unterschiedlichen Akteure und die Notwendigkeit der Anerkennung ausländischen Bildungsabschlüssen lassen eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge in den meisten Fällen nicht zu.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist der zeitliche Vorteil dieser Antragsstrecke gegenüber einem regulären Antragsverfahren lediglich marginal und als Baustein für eine schnelle Fachkräftegewinnung nur bedingt geeignet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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