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Derzeit werden die städtischen Schwimmbäder im Zeitraum zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Coronadesinfektion geschlos

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Schließung der städtischen Schwimmbäder zur Coronadesinfektion, die Horteinrichtungen daran hindert, mit Kindern schwimmen zu gehen. Es wird vorgeschlagen, eine Ausnahmeregelung zu schaffen, um den Kindern das Schwimmen zu ermöglichen. Ab dem 16.11.2021 entfällt die Schließungszeit, was die Situation verbessert.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Derzeit werden die städtischen Schwimmbäder im Zeitraum zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Coronadesinfektion geschlossen. Dies führt dazu, dass Frankfurter Horteinrichtungen, die in der Regel bis 17:00 Uhr eine Betreuung anbieten, nicht mit ihren Kindern schwimmen gehen können. Gerade jetzt, wo viele Kinder das Versäumte beim Schwimmen nachholen müssten, wird dies durch die bestehende Regelung unmöglich gemacht. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat die Problematik bekannt, und wird es eine Ausnahmeregelung für Frankfurter Horteinrichtungen geben, damit diese mit ihren Kindern schwimmen gehen können?

Antwort des Magistrats

Grundsätzlich führt die Schließungsstunde nicht dazu, dass Horteinrichtungen nicht schwimmen gehen können. Die Schließungszeit von 14:00 bis 15:00 Uhr in den Bädern gehört bis nächsten Montag noch zum aktuellen Hygienekonzept und ist deshalb noch bis zum 15.11.2021 bindend. Ab dem kommenden Dienstag, 16.11.2021, entfällt diese Schließungszeit in den Bädern, da mit zusätzlich eingesetztem Reinigungspersonal die Reinigungsstunde aufgefangen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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