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In der Hügelstraße 150, 150a und 172-186 und der Fontanestraße 5 besteht massiver Wohnungsleerstand. Vor dem Haus Hügels

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf den massiven Wohnungsleerstand in der Hügelstraße und der Fontanestraße sowie auf geplante Veränderungen der Bausubstanz. Der Magistrat informiert, dass Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Wohnungen wieder zu vermieten.

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Frage an den Magistrat

In der Hügelstraße 150, 150a und 172-186 und der Fontanestraße 5 besteht massiver Wohnungsleerstand. Vor dem Haus Hügelstraße 150 ist zudem eine Baustelle. Es besteht der Verdacht, dass es sich um ein Haus auf städtischem Grundstück handelt, welches mittlerweile von einem Immobilienkonzern bewirtschaftet wird. Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist eine Veränderung der Bausubstanz geplant, und was tut der Magistrat gegen den Leerstand?

Antwort des Magistrats

Bei den in der Anfrage angesprochenen Wohngebäuden in der Hügelstraße 150 und 150a sowie der Fontanestraße 5 handelt es sich um Erbbaurechte der GAGFAH Unternehmensgruppe, die seit 2015 zum Vonovia Konzern gehört. Die Erbbaurechte haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2051. Die Gebäude stehen im Eigentum der Vonovia. Die Vonovia teilte dem Magistrat auf Anfrage mit, dass bei den Gebäuden in der Hügelstraße/Fontanestraße aktuell Sanierungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen würden, wodurch es zu vorübergehenden Leerständen kommen könne. Die Wohnungen sollen im Anschluss wieder vermietet werden. Da in der Hügelstraße auf dem benachbarten Grundstück der Kindertagesstätte Baumaßnahmen vorgenommen werden, habe die Vonovia hier den Aufbau von Gerüsten und Bauzäunen auch auf dem Erbbaurechtsgrundstück im Rahmen einer Nachbarvereinbarung genehmigt. Die darüber hinaus angesprochenen Grundstücke Hügelstraße 172-186 stehen nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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