Bisher waren Einsätze nicht barrierefreier Pt-Straßenbahnwagen im Linienverkehr für Fahrgäste erkennbar: In den Fahrplän
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Entfernung der Kennzeichnung für nicht barrierefreie Fahrten im Straßenbahnverkehr, die zuvor mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine bessere Planung ermöglichte. Es wird vorgeschlagen, diese Kennzeichnung zeitnah wieder einzuführen, um die Transparenz für die Fahrgäste zu gewährleisten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Bisher waren Einsätze nicht barrierefreier Pt-Straßenbahnwagen im Linienverkehr für Fahrgäste erkennbar: In den Fahrplänen waren entsprechende Fahrten mit dem Symbol "HF" für Hochflurfahrzeuge gekennzeichnet. Damit war insbesondere mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine bessere Planung möglich. Seit Dezember 2024 ist diese Kennzeichnung entfallen - vermutlich in der Erwartung, dass durch die neuen T-Wagen keine Pt-Wagen mehr im Linieneinsatz benötigt würden. Die Wagen werden nun aber weiter eingesetzt, etwa auf den Linien 15, 17 und 19. Ich frage den Magistrat: Warum wurde die Kennzeichnung nichtbarrierefreier Fahrten entfernt, und ist vorgesehen, diese zeitnah wieder einzuführen, um die Transparenz für Fahrgäste wiederherzustellen?
Antwort des Magistrats
Es trifft zu, dass mit dem Fahrplan 2025 auf den Aushangfahrplänen der Straßenbahnlinien auf die Kennzeichnung zum Einsatz von Hochflurfahrzeugen verzichtet wurde. Hintergrund ist in der Tat, dass bei der Erstellung der Aushangfahrpläne für das Fahrplanjahr 2025 davon ausgegangen wurde, dass keine Hochflurfahrzeuge mehr zum Einsatz kommen werden.
In den vergangenen Jahren waren die Fahrzeuge auf festen Kursen eingesetzt, die relativ gut prognostizierbar waren. Derzeit werden vereinzelt Hochflurfahrzeuge auf den Linien 15, 17 und 19 dispositiv eingesetzt, wenn es zu einem Wagenmangel von Niederflurfahrzeugen kommt, zum Beispiel bei Großereignissen wie Stadionveranstaltungen unter der Woche oder großräumigen Verkehrseinschränkungen. Eine Ankündigung in Aushangfahrplänen ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich, und eine Kennzeichnung, welche Fahrten möglicherweise betroffen sein könnten, aufgrund des vergleichsweise seltenen Einsatzes der Fahrzeuge für die Fahrgäste eher verwirrend. Mit der VGF wurde die generelle Regelung vereinbart, dass planmäßig keine zwei Hochflurfahrzeuge hintereinander eingesetzt werden, sodass es jeweils mit dem nächsten Fahrzeug eine barrierefreie Alternative gibt.
traffiQ prüft derzeit zusammen mit der VGF und RMV, in welcher Form die Fahrgastinformation nochmals angepasst werden kann, sofern es noch über längeren Zeitraum zum Einsatz der nicht-barrierefreien Straßenbahnfahrzeuge kommen sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.