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Der Magistrat hat vor einigen Jahren die ehemalige Post an der Kreuzung Marbachweg und Eckenheimer Landstraße erworben,

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, warum keine Zwischennutzung des leerstehenden Blumenladens für kreative Zwecke möglich ist. Es wird angemerkt, dass aufgrund der Schulbauoffensive und der kurzen Phase des Leerstands keine Zwischennutzungen umgesetzt werden konnten. Technisch gibt es jedoch keine Bedenken gegen eine solche Nutzung.

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Frage an den Magistrat

Der Magistrat hat vor einigen Jahren die ehemalige Post an der Kreuzung Marbachweg und Eckenheimer Landstraße erworben, zu der auch zwei Ladenlokale gehören - eine aktuell noch betriebene Apotheke sowie ein leerstehender ehemaliger Blumenladen. Die Liegenschaft soll zur Schulnutzung umgebaut werden, was aber noch einige Jahre dauern wird.

Ich frage den Magistrat:

Warum ist keine Zwischennutzung - zum Beispiel vermittelt über die Leerstandsagentur Radar - für kreative Zwecke möglich, und falls gute Gründe dagegen sprechen, warum wird nicht wenigstens der leerstehende und für Ausstellungen sicher gut geeignete Blumenladen einer sinnvollen Nutzung zugeführt?

Antwort des Magistrats

Aufgrund der im Rahmen der Schulbauoffensive avisierten Terminschiene und der damit verbundenen recht kurzen Phase des Leerstands, konnten keine Zwischennutzungen umgesetzt werden. Es gab hierzu durchaus Überlegungen. Allerdings muss dazu ein Projektzeitenplan vorliegen, auf den die Zwischennutzung angepasst werden kann. Ein belastbarer Projektzeitenplan liegt momentan aufgrund der noch erforderlichen Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Denkmalamt noch nicht vor.

Aus technischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Zwischennutzung des ehemaligen Blumenladens an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Marbachweg für kulturelle Zwecke. Der Blumenladen ist baulich und technisch von dem übrigen Gebäudebestand in der Liegenschaft getrennt.

Sobald ein Projektplan mit konkreter zeitlicher Perspektive erstellt ist, kann auch auf Interessenten für eine Zwischennutzung zugegangen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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