Das Ende 2024 am Römerberg eröffnete Café Monza hat mit seiner Einladung zum „Chin Chin Club“ an sonnigen Samstagnachmit
Zusammenfassung
Das Café Monza hat durch seine Veranstaltungen zu chaotischen Zuständen im öffentlichen Raum geführt, was Anlieger und Passanten belastet. Der Magistrat wird gefragt, wie er die Nutzung des öffentlichen Raums durch profitorientierte Gewerbetreibende bewertet und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dieser Tendenz entgegenzuwirken.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Das Ende 2024 am Römerberg eröffnete Café Monza hat mit seiner Einladung zum "Chin Chin Club" an sonnigen Samstagnachmittagen, der jeweils mehrere hundert Menschen folgten, chaotische Zustände herbeigeführt. Anlieger berichteten von Müll und Lärm, für Passanten gab es kein Durchkommen. Zwar scheint sich die Lage durch das Eingreifen der Ordnungsbehörden mittlerweile einzupendeln, jedoch besteht aufgrund dieser stadtweit zu beobachtenden Tendenz dringender Handlungsbedarf.
Ich frage den Magistrat:
Wie bewertet es der Magistrat , dass der öffentliche Raum von profitorientierten Gewerbetreibenden immer häufiger zu Lasten und auf Kosten der Allgemeinheit genutzt wird, und welche Handhabe hat die Stadt, um dieser Tendenz entgegenzuwirken?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich ist zwischen einer gewerblichen Sondernutzung des öffentlichen Raums und dem Gemeingebrauch durch jedermann zu unterscheiden. Erstere bedarf einer straßenrechtlichen Erlaubnis, die gebührenpflichtig ist. Insoweit erbringt der jeweilige Gewerbetreibende also durchaus einen finanziellen Beitrag für die Nutzung des öffentlichen Raums. Der Gemeingebrauch ist indes auch in Form der sogenannten "Kommunikationsfunktion" der Straße/des öffentlichen Raums geschützt. Problematisch, auch aus Sicht des Ordnungsamtes, ist die Abgrenzung zwischen beidem, insbesondere dann, wenn zum Beispiel gastronomische Betriebe quasi billigend in Kauf nehmen, dass sich ihre Aktivitäten in den öffentlichen Raum ausdehnen, ohne dass die Betreiber hierfür Verantwortung übernehmen.
Das Café Monza verfügt über eine gültige Sondernutzungsgenehmigung für sein Außengastronomieangebot. Diese Genehmigung wird nach dem Hessischen Straßengesetz und der städtischen Sondernutzungssatzung beurteilt und beschieden.
Grundsätzlich anzumerken ist, dass alle Menschen das Recht auf Freizügigkeit genießen. Aus diesem Grund ist eine generelle Untersagung von Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen rechtlich nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen in normaler Lautstärke unterhalten, selbst wenn durch die Vielzahl von Personen eine hohe kumulierte Geräuschkulisse entsteht. Sollte es allerdings zu Gefahrensituationen kommen, können auch derartige, spontane Zusammenkünfte durch eine Zusammenarbeit von Stadt- und Landespolizei aufgelöst werden.
Aber auch im Falle von "spontanen Zusammenkünften" gelten Regeln, die eingehalten werden müssen. Auch wenn die Menschen selbst im öffentlichen Raum zusammenkommen, wird im Fall des Café Monzas die Musikbeschallung aus der Lokalität heraus vorgenommen. Das bedeutet, dass der Gewerbebetrieb diesbezüglich auch die Verantwortung trägt und sich an die Immissionsrichtwerte halten muss. Sollte es dennoch zur Ruhestörungen kommen, wird die verantwortliche Person im Café Monza zunächst aufgefordert, die Musiklautstärke zu reduzieren. Sollte das nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann auch hier die Musikanlage sichergestellt werden. Darüber hinaus kann die Musikanlage nach vorheriger gutachterlicher Prüfung dauerhaft verplombt werden, sodass die Lautstärke den Immissionsrichtwerten entspricht.
Die Vermüllung des öffentlichen Raums unterliegt in diesem Fall allerdings nicht der Verantwortung des Café Monzas, da dieses Getränke zum Mitnehmen verkauft. Wenn nun die Becher oder andere Kleinabfälle im öffentlichen Raum entsorgt werden, liegt die Verantwortlichkeit bei der Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Zur Ahndung ist es jedoch erforderlich, dass die Bediensteten die betreffenden Personen in flagranti bei ihrem Fehlverhalten ertappen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.