Nach jahrelangem Hin und Her erklärte der Magistrat vor nunmehr mehr als einem Jahr, dass die Zuständigkeiten bezüglich
Zusammenfassung
Die Sanierung der DLRG-Rettungsstation am Mainufer wird durch die Übertragung des Eigentums an die BKRZ vorangetrieben. Die BKRZ übernimmt die Sanierung und Modernisierung der Station, während die Branddirektion die Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stellt. Ziel ist eine zügige Umsetzung des Projekts unter Berücksichtigung des Baumbestandes.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFrage an den Magistrat
Nach jahrelangem Hin und Her erklärte der Magistrat vor nunmehr mehr als einem Jahr, dass die Zuständigkeiten bezüglich der dringend notwendigen Sanierung der DLRG-Rettungsstation am Mainufer geklärt seien. Das Gebäude steht in der Vermögensverwaltung des ABI. Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, liegt in der Vermögensverwaltung des Grünflächenamtes.
Ich frage den Magistrat:
Welche Fortschritte wurden seit Frühling 2024 bezüglich der Sanierung der DLRG-Rettungsstation erreicht, und wie ist der aktuelle Stand?
Antwort des Magistrats
Gemäß Etat-Beschluss zum Haushalt 2024/2025 vom 11.07.2024 sollte das Eigentum an Grundstück und dem Häuschen mit der Wasserrettungsstation des DLRG am Mainufer von der Stadt Frankfurt am Main an die Brandschutz-Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum-Grundstücksgesellschaft mbH und Co KG, BKRZ, übertragen werden.
Die BKRZ übernimmt die Sanierung, Modernisierung und Teilaufstockung der DLRG-Wasserrettungsstation. Die Branddirektion stellt der DLRG die genutzten Räumlichkeiten für ihre Leistungen in der Wasserrettung mit einer Nutzungsvereinbarung kostenfrei zur Verfügung. Die BKRZ wird im Rahmen der bereits bestehenden Planungen in Zusammenarbeit mit der DLRG das Projekt schnellstmöglich umsetzen. Über die Ausführung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten. Die Sicherung des umliegenden Baumbestandes ist im Rahmen der Baumaßnahmen weiterhin sicherzustellen und zusätzliche Versiegelungen sind zu vermeiden. Zur Beschleunigung des Projekts werden keine weiteren, zusätzlichen Prüfungen oder Planungen damit verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.