Die Stadt Frankfurt ist an zahlreichen Unternehmen mehrheitlich beteiligt. Diese werden von Geschäftsführer*innen geleit
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat eine Richtlinie zur Begrenzung der Berufungszeit von Geschäftsführer*innen in städtischen Unternehmen eingeführt, um regelmäßige Reflexion und mögliche Fortsetzung der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dies soll die Governance und Unternehmensführung verbessern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt ist an zahlreichen Unternehmen mehrheitlich beteiligt. Diese werden von Geschäftsführer*innen geleitet, welche oft für lange Zeiträume berufen werden.
Ich frage:
Welche Vor- und Nachteile sieht der Magistrat in einer allgemeinen Begrenzung der Berufungszeit hinsichtlich Governance und erfolgreicher Unternehmensführung?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote,
meine Damen und Herren!
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich 2010 eine "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" gegeben, die zuletzt 2023 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neugefasst wurde. Darin ist - entsprechend der langjährigen Praxis - eine Begrenzung der Bestelldauer von Geschäftsführungen festgeschrieben, wie sie auch bereits zuvor in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der Beteiligungsunternehmen enthalten war.
Gemäß A.3.3.4 des Public Corporate Governance Kodexes soll die Bestellung zum:zur Geschäftsführer:in nicht für länger als fünf Jahre erfolgen. Eine wiederholte Bestellung jeweils für maximal weitere fünf Jahre ist zulässig und bedarf des ausdrücklichen Beschlusses des für die Bestellung zuständigen Organs. Der Beschluss darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden.
Diese Regelungen wurden nach ausführlicher Beratung des Kodex beschlossen und folgen der grundsätzlichen Linie, dass a) der Zeitraum einer Bestellung in jedem Fall begrenzt sein sollte - maximal fünf Jahre -, um regelmäßige Reflexion zu ermöglichen und b) im Fall einer - jeweils nach spätestens fünf Jahren - positiven Reflexion die Möglichkeit einer Fortsetzung der Zusammenarbeit zu haben. Der Magistrat hält es für geboten, die Entscheidungen im Rahmen dieser Regelungen den im Einzelfall verantwortlichen Gremien - in der Regel den Aufsichtsräten - zu überlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.