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Nach dem räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe aus dem Jahr 2015 wird in Frankfurt mit einem zusätzlichen Be

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main sieht einen zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen von bis zu 140 Hektar bis 2030. Aufgrund der hohen Nachfrage konnten in den letzten Jahren jedoch 71 Prozent der Anfragen nach Gewerbegrundstücken nicht bedient werden, da geeignete Flächen fehlen. Seit 2015 wurden keine nennenswerten neuen Gewerbeflächen geschaffen, was die prognostizierte Bedarfsdeckung bis 2030 gefährdet.

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Frage an den Magistrat

Nach dem räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe aus dem Jahr 2015 wird in Frankfurt mit einem zusätzlichen Bedarf für Gewerbeflächen von bis zu 140 ha bis 2030 gerechnet. Ich frage den Magistrat: Wie viele Gesuche für Gewerbegrundstücke mussten in den letzten Jahren von ansiedlungs-, umsiedlungs- und expansionsinteressierten Betrieben mangels geeigneter Flächen von der Stadt abgewiesen werden, und wie viele Hektar zusätzliche Gewerbefläche, GE/GI-Ausweisung, sind seit der Vorlage des räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe im Jahr 2015 im Stadtgebiet geschaffen worden?

Antwort des Magistrats

Das Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe, RfEk, des Masterplans Industrie aus dem Jahr 2015 prognostiziert bis zum Jahr 2030 einem zusätzlichen Betriebsflächenbedarf zwischen 90 und 140 Hektar. Flächenanfragen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung stützen diese Prognose: Im Zeitraum von 2017 bis Ende 2020 sind von ansiedlungs-, umsiedelungs- und expansionsinteressierten Betrieben bei der Wirtschaftsförderung 69 Immobilienanfragen nach Gewerbegrundstücken in der Größenordnung von mehr als 135 Hektar eingegangen. 71 Prozent dieser Unternehmensanfragen konnten mangels geeigneter Flächen nicht bedient werden. Im Ergebnis konnte aus den 69 Anfragen keine Ansiedlung oder Standorterweiterung realisiert werden, da sich die Flächen nach Prüfung durch die Unternehmen als ungeeignet erwiesen haben. Seit dem Jahr 2015 gab es im Stadtgebiet keine Schaffung von nennenswerten Gewerbeflächen. Der gesamte Gewerbeflächenbestand der Stadt Frankfurt am Main reduzierte sich aufgrund der sukzessiven Umwandlung von Gewerbegebieten unter anderem für Schulnutzungen in den letzten Jahren kontinuierlich. Seit 2015 stehen mindestens 28 Hektar ehemals zielkonform genutzter Gewerbe- und Industrieflächen - GE- oder GE-Ausweisung - nicht mehr für gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Addiert man darüber hinaus die Verluste an ehemals gewerblich genutzten Flächen außerhalb von GE/GI-Gebieten dazu, belaufen sich die Verluste auf über 60 Hektar. Hinzu kommt eine in der Vergangenheit immer wieder zu beobachtende Verwendung von Industrie- und Gewerbeflächen für Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe und Rechenzentren. Diese Entwicklung soll durch das Einzelhandelskonzept sowie das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sowie eine Rahmenkonzeption für die Ansiedlung von Rechenzentren zukünftig besser gesteuert werden. Geprüft wird außerdem eine Fläche für ein neues Gewerbegebiet in der Nähe des Homburger Kreuzes in Nieder-Eschbach, so wie es das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zur Prüfung vorschlägt. Eine im RfEk prognostizierte Bedarfsdeckung bis 2030 ist daher nicht zu erreichen. Seit Vorlage des Masterplans Industrie, dessen Bestandteil das sogenannte räumlich-funktionale Entwicklungskonzept ist, wurde im Stadtgebiet keine neue gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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