In den Medien wird immer wieder über den eigenartigen Umgang der WPS mit erworbenen Immobilien und Vorgängen gegenüber M
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Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit dem Umgang der WPS mit Immobilien und Mietern in Frankfurt am Main. Der Magistrat berichtet über verschiedene Maßnahmen und Verfahren, die gegen die WPS eingeleitet wurden, um Mängel zu beheben und baurechtliche Verstöße zu ahnden. Ziel ist es, die Rechte der Mieter zu schützen und rechtmäßige Zustände herzustellen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In den Medien wird immer wieder über den eigenartigen Umgang der WPS mit erworbenen Immobilien und Vorgängen gegenüber Mietern berichtet. Ich frage den Magistrat: In welchen Fällen sind Ämter der Stadt Frankfurt am Main mit welchen Ergebnissen gegenüber der WPS und unmittelbar mit ihr verbundenen Gesellschaften bisher tätig geworden?
Antwort des Magistrats
Bei Verfahren mit Beteiligung der WPS erfolgt ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der Bauaufsicht und dem Amt für Wohnungswesen. Die Stabsstelle Mieterschutz beim Amt für Wohnungswesen betreut aktuell Mieter aus acht Liegenschaften der WPS beziehungsweise angeschlossener Unternehmen. In diesen Liegenschaften sind insgesamt 80 Wohnungen vorhanden. Die Stabsstelle Mieterschutz berät die Mietergemeinschaften der betroffenen Häuser intensiv. Ferner koordiniert die Stabsstelle Mieterschutz innerhalb der Verwaltung und vermittelt fortlaufend eine Gesamtschau des Vorgehens der WPS und angeschlossener Unternehmen. Massiv beschäftigt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Mieterschutz und der Abteilung Wohnraumerhaltung im Amt für Wohnungswesen mit einer Liegenschaft der WPS in der Eschersheimer Landstraße. Dieses Haus war Gegenstand mehrfacher Berichterstattung in den Medien und ist inzwischen auch Gegenstand eines für die Stadt Frankfurt vollumfänglich erfolgreichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Nachdem die WPS im April 2020 in jenem Haus alle Treppenhausfenster entfernte, bevor die neu einzubauenden Fenster angeliefert waren, dauerte es bis in die erste Februarwoche 2021, bis die WPS ihre Pflicht zur Mangelbeseitigung erfüllte. Zuvor hatte die Abteilung Wohnraumerhaltung/Wohnungsaufsicht in einem förmlichen Verwaltungsverfahren die WPS zur Mängelbeseitigung verpflichtet; hiergegen richtete sich ein durch die WPS betriebene Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Die Abteilung Wohnraumerhaltung/Wohnungsaufsicht war darüber hinaus in wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren mit Liegenschaften der WPS in der Leimenrode, in der Hansaallee sowie der Spohrstraße befasst. Die Stabsstelle Mieterschutz hat mehrfach die WPS in das Amt für Wohnungswesen eingeladen, um vermittelnd oder beratend tätig werden zu können. Die Schreiben blieben ohne Reaktion. Die Bauaufsicht ist wiederholt bei baurechtlichen Verstößen der WPS eingeschritten, zum Beispiel bei der Errichtung/Nutzungsänderung baulicher Anlagen ohne die erforderlichen Bau- beziehungsweise Satzungsgenehmigungen, bei von den erteilten Baugenehmigungen abweichende Bauausführungen, bei fehlenden bautechnischen Nachweise/Bescheinigungen, sowie bei unsachgemäßen Umgang mit Asbest et cetera. Die Bauaufsicht hat seit dem Jahr 2012 gegenüber der Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH und andere Gesellschaften unter gleicher Geschäftsführung - bekannt sind insgesamt acht Firmen - jährlich mehrere bauaufsichtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Baueinstellungen und Nutzungsuntersagungen verfügt und im Rahmen der Durchführung dieser Verwaltungsverfahren wieder baurechtmäßige Zustände hergestellt. Die Verfahren, die widerspruchsbehaftet waren beziehungsweise gerichtlich überprüft wurden, sind alle bestands- beziehungsweise rechtskräftig. Zudem wurden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten - insgesamt 120.000 Euro - geahndet. Alle festgesetzten Bußgelder sind rechtskräftig, teilweise auch durch das Amtsgericht bestätigt, sofern nach Einspruch eine gerichtliche Überprüfung erfolgte. Die Stabsstelle Mieterschutz hat mehrfach die WPS in das Amt für Wohnungswesen eingeladen, um vermittelnd oder beratend tätig werden zu können. Die Schreiben blieben ohne Reaktion.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.