Starkregen- und Hochwasserereignisse nehmen in Frankfurt am Main in den letzten Jahren deutlich an Häufigkeit zu. Bei gr
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen in die Planungen der Regionaltangente West und Ost. Es wird vorgeschlagen, dass bei größeren Infrastrukturprojekten die Auswirkungen von Starkregen und Hochwasser berücksichtigt werden, um präventive Maßnahmen zu ergreifen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Planung, die den Hochwasserschutz sicherstellt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Starkregen- und Hochwasserereignisse nehmen in Frankfurt am Main in den letzten Jahren deutlich an Häufigkeit zu. Bei größeren Infrastrukturmaßnahmen müssen ihre Auswirkungen mit bedacht und Präventionsmaßnahmen vor Umsetzung der Maßnahmen in alle Planungen integriert werden.
Daher frage ich den Magistrat:
Inwieweit sind solche Überlegungen in die Planungen zur Regionaltangente West und zur Regionaltangente Ost eingeflossen beziehungsweise sollen noch in den Planungen verankert werden?
Antwort des Magistrats
Große, raumbedeutsame Infrastrukturmaßnahmen werden in der Regel im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens zugelassen, um mögliche Konflikte zu erfassen, zu erörtern und letztlich zu bewerten. Sofern Belange des Hochwasserschutzes durch eine Maßnahme betroffen sind, werden diese im Verfahren erörtert. Darüber hinaus werden ggf. erforderliche wasserrechtliche Zulassungen bzw. Genehmigungen, wie für das Bauen im Überschwemmungsgebiet, durch den Planfeststellungsbeschluss miterteilt. Dafür notwendige Entscheidungsgrundlagen, wie die Betrachtung der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss bzw. den Hochwasserrückhalt, sind mit den Planungsunterlagen vorzulegen.
In allen bisher durchgeführten Planfeststellungsverfahren für die Regionaltangente West beinhalten die Antragsunterlagen umfangreiche hydrologische Gutachten, die die gesetzlichen Anforderungen zum Stand der jeweiligen Beschlussfassung - und tatsächlich auch heute unverändert - erfüllen. Insbesondere die Einflüsse auf Überschwemmungsgebiete wurden hinreichend berücksichtigt, da auch nur so die Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte Nord, Mitte und Süd 1 erteilt werden konnten.
Für die noch nicht planfestgestellten Abschnitte der Regionaltangente West, Nord 2 und Süd 2, werden die jeweils bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu berücksichtigenden gesetzlichen, fachlichen Vorgaben für die hydrologischen Gutachten zugrunde gelegt werden müssen.
Gleiches wird für die Regionaltangente Ost gelten, für welche bislang nur ein Zwischenergebnis einer Machbarkeitsstudie vorliegt, das heißt, sie befindet sich in einem sehr frühen Planungsstadium, in dem solche Aspekte noch keine Rolle spielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.