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Auf die Frage Nr. 2429 vom 20.02.2020, was dagegen spricht, „in der Balduinstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Ge

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Anordnung einer halbseitigen Parkordnung in der Balduinstraße, um das Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Die erwartete Änderung wurde aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens bisher nicht umgesetzt, wird jedoch umgehend erstellt.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Auf die Frage Nr. 2429 vom 20.02.2020, was dagegen spricht, "in der Balduinstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße das Parken halb auf dem Gehweg auf westlicher Seite unter der Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten", wurde geantwortet, dass die "nunmehr geforderte halbseitige Parkordnung nur auf der westlichen Seite der Balduinstraße, zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße, [...] möglich ist und [...] daher angeordnet" wird. Bis heute ist dies nicht geschehen. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit der Anordnung der halbseitigen Parkordnung zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Antwort des Magistrats: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens wurde die Änderung der Parkordnung auf der Westseite der Balduinstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße bisher noch nicht angeordnet. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird umgehend erstellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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