Gemäß § 43 (4) Nr. 5 c) Hessisches Naturschutzgesetz ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium zuständig
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aktiv in der Prävention und im Management invasiver Arten tätig, insbesondere bei der asiatischen Hornisse und der Tigermücke. Ziel ist es, die Frankfurter Bürger:innen vor potenziellen Gefahren zu schützen und die Verbreitung dieser Arten einzudämmen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Gemäß § 43 (4) Nr. 5 c) Hessisches Naturschutzgesetz ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium zuständig, wenn es um die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten geht. Dieser eigentlich sinnvolle Verantwortungszuschnitt führt schon bei der asiatischen Hornisse zu Problemen bei der lokalen Bekämpfung. Bei der sich ausbreitenden Tigermücke ist Ähnliches zu befürchten.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt der Magistrat, gegebenenfalls in Kooperation mit der Oberen Naturschutzbehörde, um die Frankfurter Bürger:innen vor potenziell gefährlichen invasiven Arten besser zu schützen beziehungsweise deren Verbreitung einzudämmen?
Antwort des Magistrats
Wie bereits zitiert, ist gemäß § 43 (4) Nr. 5 c) Hessisches Naturschutzgesetz die Obere Naturschutzbehörde zuständig für die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten. Der Begriff "invasiv" bedeutet nicht eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung. "Invasiv" bezieht sich auf eine negative Wirkung einwandernder Tier- oder Pflanzenarten auf die biologische Vielfalt, zum Beispiel durch das Verdrängen konkurrierender heimischer Arten.
Das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betreibt zudem ein Meldeportal, in dem Bürger:innen die Sichtung von invasiven Arten mit Ortsangabe hinterlegen können. Zu den beiden genannten Beispielen und deren potenziellen Gefahren für den Menschen kann der Magistrat folgende Informationen geben:
Asiatische Hornisse
Das Land Hessen hat eine/n Spezialist:in beauftragt, der/die - auch auf dem Frankfurter Stadtgebiet - die Nester von Asiatischen Hornissen beseitigt. Wenn solche Meldungen bei der Unteren Naturschutzbehörde eingehen, werden diese entsprechend weitergegeben. Für die Bevölkerung ist es jedoch nicht immer einfach die einheimische und besonders geschützte Europäische Hornisse von der Asiatischen Hornisse zu unterscheiden. Daher gibt es nach Erfahrungen der Frankfurter Naturschutzbehörde immer wieder Falschmeldungen. Die Asiatische Hornisse ist zwar deutlich dunkler, hat aber abgesehen von der Farbe ein ähnliches Erscheinungsbild.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse keine zunehmende Gefährdung der Bevölkerung bedeutet. Nach Informationen des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie sind alle Hornissen von Natur aus friedfertig und scheuer als Wespen oder Bienen. Aggressives Verhalten zeigen sie nur, wenn es darum geht, Königin, Nest und Nachwuchs zu verteidigen. Deshalb sollte immer ein Abstand von mehreren Metern zum Nest eingehalten werden.
Stiche der Asiatische Hornisse sind für den Menschen in etwa so unangenehm wie Stiche der Europäischen Hornisse. Allergiker:innen sollten, wie bei anderen Insekten, weiterhin besonders vorsichtig sein. Eine gestochene Person sollte, insbesondere bei mehreren Stichen, beobachtet werden und im Zweifel sollte ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden. Nicht zuletzt, weil die Asiatische Hornisse gegenüber der Bevölkerung zu keinem erhöhten Risiko der menschlichen Gesundheit beiträgt, wird das geschilderte Vorgehen als sachgerecht und ausreichend erachtet.
Tigermücke
Die Tigermücke ist als Überträger des Dengue-Virus potenziell für den Menschen gefährlich. Als Brutstätten der Mücke kommen alle stehenden Gewässer wie beispielsweise Regentonnen, Regenrinnen, Vogeltränken, Vasen, Untertöpfe, Reifen und andere Objekte und Gegenstände infrage, in denen sich Wasser ansammeln kann. Ihre Eier legt die Tigermücke dabei oberhalb der Wasseroberfläche auf in das Wasser ragende Gegenstände oder an die Ränder und Wände des wasserhaltenden Objekts ab.
Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt verantwortet die Überwachung von Mückenpopulationen und Krankheitsfällen, die Risikobewertung sowie die Aufklärung der Bevölkerung. Gesundheitsamt und Umweltamt stehen in einem engen und ständigen Austausch zur jeweils aktuellen Entwicklung und potenziellen Empfehlungen und Aktivitäten.
Im Fall der Tigermücke wird neben der Aufklärung auch das Vektormonitoring intensiviert. Vektormonitoring ist die Überwachung von Insekten oder anderen Tieren, die Krankheiten übertragen. Ziel ist es, deren Ausbreitung zu verfolgen und frühzeitig Gefahren für die Gesundheit zu erkennen, um gezielt Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionen zu ergreifen. 2025 soll ein flächendeckendes Mückenmonitoring durch das Gesundheitsamt in der Stadt Frankfurt etabliert werden. Ziel ist es, neben der Tigermücke auch andere Mückenarten zu überwachen und auf mögliche Erreger hin zu untersuchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.