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In den vergangenen Jahren wurden in Frankfurt Bebauungspläne verschoben oder vollständig gestrichen, während das Angebot

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Frankfurt und die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2024. Der Magistrat informiert über die aktuelle Situation und die Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere im sozialen Bereich.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

In den vergangenen Jahren wurden in Frankfurt Bebauungspläne verschoben oder vollständig gestrichen, während das Angebot an Sozialwohnungen einen historischen Tiefstand erreicht hat. Laut Bericht der Frankfurter Rundschau vom 02.03.2025 ist die Zahl der Sozialwohnungen im Jahr 2024 auf lediglich 27.842 gesunken.

Ich frage daher den Magistrat:

Wie viele Wohnungen wurden insgesamt im Jahr 2024 fertiggestellt, und wie viele davon waren sozial geförderte Wohnungen nach dem ersten und zweiten Förderweg?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz!

Ich antworte wie folgt: Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnen ist in Frankfurt nach wie vor sehr hoch. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung wird der Bedarf an Sozialwohnungen und weiteren geförderten Wohnungen in Frankfurt auch in den kommenden Jahren bestehen. Der Magistrat nutzt daher verschiedene Instrumente, um das weitere Absinken von geförderten Wohnungen zu verhindern und den Neubau bezahlbarer Wohnungen zu fördern.

Für das Jahr 2024 liegt die Zahl der fertiggestellten Wohnungen noch nicht vor. Im Jahr 2023 wurden in Frankfurt am Main insgesamt 3.661 Wohnungen fertiggestellt. In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den beiden städtischen Förderwegen 494 Wohneinheiten fertiggestellt, aufgeschlüsselt wie folgt:

2023: Förderweg 1 - 170 Wohnungen, Förderweg 2 - 108 Wohnungen. 2024: Förderweg 1 - 116 Wohnungen, Förderweg 2 - 100 Wohnungen.

In den Jahren 2023 und 2024 konnten für insgesamt 1.267 Wohnungen Bindungen verlängert beziehungsweise Belegrechte erworben werden. Im gleichen Zeitraum wurden weitere 871 Wohnungen in den beiden Förderprogrammen bewilligt.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Eyup Yilmaz, fraktionslos. Bitte!

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:

(Zusatzfrage)

Gemeinwohl und sozialer Wohnungsbau sind auch Aufgaben der ABG Frankfurt Holding. Laut eines heutigen Berichts des hr sieht sich die ABG Frankfurt Holding offenbar nicht dem Allgemeinwohl verpflichtet. Zwar errichtet das Unternehmen auch Sozialwohnungen, doch laut der ABG-Pressestelle bedeutet dies nicht, dass die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Vielmehr betrachtet sich die ABG Frankfurt Holding als gewöhnlicher Marktteilnehmer.

Ich frage: Hat der Magistrat beziehungsweise der Aufsichtsrat die Kontrolle über die ABG verloren, oder ignoriert er bewusst den Gesellschaftervertrag der ABG Frankfurt Holding, der klar eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung des Unternehmens fordert?

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Die ABG ist eine der wichtigsten Akteurinnen auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt. Sie hat über 50.000 Wohnungen im Bestand, die bezahlbare Wohnungen in Frankfurt maßgeblich abbilden, gerade auch vor dem Hintergrund, weil wir die Mietbremse beziehungsweise Mietenstrategie verabschiedet haben, die ja besagt, dass bei ABG-Wohnungen die Mieten um maximal ein Prozent pro Jahr steigen dürfen und nicht mehr.

Die ABG ist auch eine Akteurin, die ganz maßgeblich dazu beiträgt, geförderten Wohnungsbau in Frankfurt zu errichten. Bei allen größeren Projekten, bei denen wir geförderten Wohnungsbau errichten, ist die ABG - oder auch die Nassauische Heimstätte - entsprechend Partner und baut diese Wohnungen, so zum Beispiel im Hilgenfeld, wofür wir heute hoffentlich aus dem Parlament die Zustimmung zu den neuen Förderprogrammen bekommen. Dazu gab es in den jeweiligen Ausschüssen kontroverse Debatten, auch zwischen uns. Diese Förderprogramme helfen uns enorm dabei, den Wohnungsbau anzukurbeln und ihn in Frankfurt voranzubringen.

Die ABG ist darüber hinaus auch eine Akteurin, die zum Beispiel in der Innenstadt seit Jahrzehnten, teilweise seit über 100 Jahren viele Immobilien besitzt - gerade aus dem Neuen Frankfurt - und die auch eine lange Tradition hat, was bezahlbares Wohnen in Frankfurt betrifft.

Die ABG Frankfurt Holding ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen, und die öffentlichen Wohnungsunternehmen haben Aufsichtsräte, die sie kontrollieren - auch die ABG. Und der Aufsichtsrat ist natürlich weiterhin für die ABG zuständig. Von daher kann von einem Kontrollverlust keine Rede sein.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke schön! Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Momsen von den GRÜNEN. Bitte!

Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE:

(Zusatzfrage)

Herr Professor Gwechenberger, sind unter diesen fertiggestellten Sozialwohnungen barrierefrei nutzbare Wohnungen?

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Ja, es sind auch barrierefrei nutzbare Wohnungen unter den neu fertiggestellten geförderten Wohnungen dabei. Die genaue Zahl müsste ich Ihnen allerdings nachliefern, weil ich die jetzt hier in den Unterlagen nicht dabei habe, aber das können wir gerne machen.

Vielleicht als Vorgriff auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt, der heute noch folgt: Beim neuen Förderprogramm wird es Zusatzförderungen für Universal Design geben, das heißt, gerade die Unterstützung von barrierefreien Wohnungen wird einen Schwerpunkt bilden, weil wir den Bedarf dafür sehen. Frankfurt wird älter, und der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wird immer wichtiger werden. Von daher werden wir, auch in der weiteren Beratungspraxis, einen Schwerpunkt darauf setzen, dass mehr bezahlbarer barrierefreier Wohnraum in Frankfurt entsteht. Das Ganze wird immer wichtiger werden, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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