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Das sogenannte Handyverbot, das die Hessische Landesregierung verabschieden will, hat das Ziel, die private Nutzung von

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Hessische Landesregierung plant ein Handyverbot in Schulen, um die private Nutzung von Smartgeräten zu reduzieren. Die Frage zielt darauf ab, wie gut die Schulen mit Tablets ausgestattet sind und ob sie ohne private Geräte unterrichten können. Eine angemessene Ausstattung könnte die Notwendigkeit privater Geräte verringern und zur digitalen Bildungsgerechtigkeit beitragen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Das sogenannte Handyverbot, das die Hessische Landesregierung verabschieden will, hat das Ziel, die private Nutzung von Smartgeräten aus dem Schulalltag zu verbannen. Allerdings wird das dadurch konterkariert, dass Schüler*innen häufig auf ihr privates Gerät für den Gebrauch im Unterricht angewiesen sind. Dies würde sich mit einer angemessenen Schulausstattung, vorzugsweise an Tablets, erübrigen und damit auch die Verlockung, das eigene Handy oder Tablet unerlaubt privat zu nutzen. Das wäre auch ein Schritt in Richtung technische beziehungsweise digitale Bildungsgerechtigkeit.

Ich frage den Magistrat:

Wie ist die Ausstattung der Grund- und weiterführenden Schulen mit Tablets, und wie viele Schulen könnten wirklich ohne private Geräte unterrichten?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Wollkopf,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Für pädagogische Endgeräte gilt die Quote von eins zu fünf - also ein Rechner für fünf Schüler:innen. Mit den Mitteln des Digitalpaktes konnte das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Derzeit werden an den Schulen Endgeräte im Verhältnis 50 Prozent stationäre Geräte und 50 Prozent mobile Geräte eingesetzt.

Die mobilen Endgeräte wurden über den Digitalpakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen von fünf Jahren im Rahmen der IT-Rollouts zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von IT-Rollout-Vorgesprächen können sich die Schulen entsprechend ihrer pädagogischen Ausrichtung innerhalb der Quote für eine Ausstattung mit Notebooks und/oder iPads entscheiden. Der hessische Koalitionsvertrag sieht eine Eins-zu-eins-Ausstattung mit mobilen Endgeräten ab Klasse sieben vor. Bisher liegen dem Magistrat aber keine Informationen seitens des Kultusministeriums vor, wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll. Mit derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen kann die Stadt Frankfurt dies nicht umsetzen. Gegebenenfalls können Mittel aus dem Digitalpakt Schule 2.0 dafür verwendet werden, dies ist aber unter anderem abhängig von der Förderrichtlinie des Landes Hessen. Hierzu hat der Magistrat noch keine Informationen vorliegen. Wir warten, wie Sie wissen, schon seit geraumer Zeit - ich würde sagen, seit fast zwei Jahren - auf diese Ausführungsbestimmungen.

Grundsätzlich ist die Nutzung von privaten Endgeräten im Schulunterricht nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft weiterhin möglich.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin, Frau Wollkopf, und danach von Herrn Pürsün. Bitte, Frau Wollkopf!

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Antwort! Es ist doch sehr kompliziert und komplex, da wir wieder eine gemeinsame Zuständigkeit haben. Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Mittel aus dem Digitalpakt Schule 2.0 noch nicht abgerufen werden können. Ist Ihnen denn bekannt, ob das Land Hessen Supportservice plant, wenn es eine Eins-zu-eins-Ausstattung vorgeben möchte?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Das Land Hessen stellt grundsätzlich keinen Supportservice zur Verfügung, das hat es auch beim ersten Digitalpakt nicht getan. Es gibt finanzielle Unterstützung für die Kommunen, die einen Support zur Verfügung stellen sollen und müssen. Wir haben in unserem Supportkonzept, das Sie in diesem Hause verabschiedet haben, vorgesehen, dass der Digitalpakt Schule 2.0 mit den entsprechenden Mitteln auch Support für die Schulen in Form von Stellen und Personalkapazitäten organisiert und ermöglicht. Ich habe allerdings tatsächlich über den DigitalPakt Schule 2.0 wenig bis gar nichts gehört, außer dass man sich darauf geeinigt hat, dass es ihn geben soll. Und solange wir nicht wissen, was enthalten ist - das Land muss ja diese Ausführungsbestimmungen erarbeiten - und was man damit finanzieren kann, können wir keine Aussage dazu treffen.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Pürsün. Bitte schön!

Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP:

(Zusatzfrage)

Frau Stadträtin, ist es sinnvoll und erforderlich, dass landesweit ein Handyverbot ausgesprochen wird, oder wäre es nicht naheliegender, dass man es ausschließlich der Schule, den Umständen und der Lehrkraft überlässt?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Schulen und Lehrkräfte können das durchaus heute schon entscheiden. Es gibt zum Beispiel Handy-Hotels, wo die Handys abgelegt werden, wenn man in die Schule kommt, und sie wieder abholt, wenn man nach Hause geht. Das gibt es in verschiedensten Formen. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass ein Verzicht auf das Handy die Lernleistung und die Konzentration erhöht und das soziale Miteinander verbessert. Insofern ist es gerade bei kleineren Kindern in Grundschulen durchaus nicht nur vertretbar, sondern wünschenswert, auf das Handy zu verzichten, hier kann ein Handy-Verbot durchaus sinnvoll sein, das haben Studien inzwischen nachgewiesen. Allerdings braucht es dafür aus meiner Sicht zwei Voraussetzungen: Die erste Voraussetzung ist die, dass es pädagogisch begleitet werden muss, und als Zweites muss sichergestellt werden, dass vor allen Dingen in den weiterführenden Schulen Endgeräte, die für den Unterricht benötigt werden, für alle Schüler:innen zur Verfügung stehen.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3098

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

Sehr geehrte Vorsteherin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Diskussion um die Handynutzung an Schulen ist nicht neu. Viele Schulen und Eltern beschäftigen sich schon lange damit und haben teilweise bereits gemeinsame Vereinbarungen an ihrer Schule getroffen. Nun hat Hessen für eine einheitliche Vorgabe gesorgt, und auch wenn diese Handynutzungsregelungen an weiterführenden Schulen individuell umgesetzt werden können, so wird durch die Entscheidung doch eine Richtung vorgegeben. Grundsätzlich ist diese Entscheidung zu begrüßen, denn die Studienlage ist eindeutig: Handys lenken im Unterricht ab, erleichtern Cybermobbing und führen mitunter zur sozialen Isolation, zum Beispiel, wenn in den Pausen weniger direkte Interaktion erfolgt. Das mag jetzt nicht das sein, was smartphoneaffine Menschen gerne hören, aber wir müssen die Erkenntnisse der Studie anerkennen, genauso wie die Erfahrungen, die in anderen Ländern gemacht wurden, bei denen bereits sehr viel Bildschirmarbeitszeit im Unterricht verankert war oder noch ist. So hat im letzten Jahr insbesondere Dänemark Schlagzeilen gemacht, weil es aufgrund seiner Erfahrungen deutlich vom digitalen Lernen abgerückt ist und auch mitunter Handyverbote einsetzt. Ich verstehe aber auch den Unmut der Schüler:innen. Immerhin geht es hier um ihr Eigentum und es wird über ihre privaten Abläufe bestimmt. Bis vor Kurzem wurde ihnen aufgetragen, möglichst viel mit Tablets und Smartphones zu lernen, jetzt wird das wieder infrage gestellt, und wie so oft werden sie bei diesen Fragen nicht ausreichend beteiligt. Viele Schüler:innen reflektieren übrigens auch selbst, wie gut ihnen eigentlich eine handyfreie Zeit tut.

Die Chance in der aktuellen Situation ist die, dass Schulgemeinden die Umsetzung des Handyverbots selbst gestalten können. Die Vorgaben zur Smartphonenutzung sollten unbedingt unter Einbeziehung von Schüler:innen und Eltern in Regeln für die Schulen münden. Nur so können wir bei diesem emotionalen Thema eine breite Akzeptanz erreichen. Mit einem Smartphoneverbot ist es wirklich nicht getan. Die Verantwortlichen müssen endlich digitales Lernen als Querschnittsaufgabe über alle Fächer hinweg verstehen. Ein Schulfach "digitale Bildung" kann dabei nur ein Baustein sein. Ebenso wichtig ist die Anpassung der Lehrerausbildung, und - da kommt die Stadt ins Spiel - es braucht eine auskömmliche digitale Infrastruktur. Die Erfahrungen aus Dänemark bedeuten nicht, dass keine digitalen Medien in Schulen genutzt werden sollen - nein, sie sollen nur dann genutzt werden, wenn es didaktisch und pädagogisch sinnvoll ist und nicht einfach nur so. Zum anderen muss dieser Einsatz natürlich für alle Schüler:innen möglich und selbstverständlich sein. Dafür ist die Ausstattung mit ausreichend Geräten - sinnvollerweise Tablets und Smartboards - an allen Schulen, unabhängig von der Schulform, unabdingbar. Es gibt einfach Dinge, die sich nicht so gut in der Theorie vermitteln lassen, und dazu gehört digitales Arbeiten. Solange es nötig ist, dass Schüler:innen zu ihrem privaten Smartphone greifen müssen, um am Unterricht teilzuhaben, wird das Gesetz, das die private Ablenkung verhindern will, ad absurdum geführt. Dieser Punkt wird einfach missachtet oder ausgeblendet.

Der Digitalpakt 2.0 hat grundsätzlich einiges in Aussicht gestellt. Nun kommt es auf eine zügige und auskömmliche Umsetzung an, die bestimmt, ob sich Schüler:innen weiterhin als Testpersonen fühlen oder ob sie das Vertrauen haben, dass die Schule tatsächlich im 21. Jahrhundert ankommt, und das in ihrem Sinne. Nicht zuletzt ...

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Ihre Zeit ist abgelaufen.

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

(fortfahrend)

... tagsüber schaffen soll. Wir können als Erwachsene gute Vorbilder sein.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt zu diesem Thema noch zwei Wortmeldungen. Die erste kommt von Frau Dr. Dana Kube. Bitte schön!

(Zurufe)

Du kannst auch später sprechen, wenn Frau Steinhardt vor dir sprechen möchte.

(Zurufe)

Frau Steinhardt, dann sind Sie an der Reihe. Frau Steinhardt von der CDU hat das Wort. Bitte schön!

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

Meine Damen und Herren!

Zunächst einmal muss ich feststellen - und wir haben es vorhin in der Fragestunde sowie in der vorausgegangenen Rede auch schon gehört -: Die neue Regelung zum Handyverbot an Hessens Schulen ist richtig und wichtig, denn sie schafft endlich Klarheit. Bisher gab es einen Flickenteppich an Lösungen, die sich als wenig durchsetzbar erwiesen haben. Viele Schulen hatten bereits Verbote eingeführt, auch immer in Absprache mit den Schülern, aber es fehlte eine rechtliche Grundlage sowie manchmal die Handhabe gegenüber Eltern, die allzu viel Helikopterelterntum an den Tag legten. Mit dieser Regelung wird dies geändert, und das ist gut so. Man muss auch noch einmal betonen, dass es nicht um ein generelles Verbot der Handynutzung geht, denn für schulische Zwecke kann es eingesetzt werden.

Digitale Medienbildung, das wissen wir alle, ist entscheidend. Schülerinnen und Schüler müssen aber eben auch lernen, Smartphones verantwortungsvoll und reflektiert zu nutzen. Ich kann Ihnen als Lehrerin sagen, dass Smartphones, die im Unterricht privat genutzt werden, die Konzentration und in den Pausen den sozialen Austausch stören. Zu dem Thema hat zum Beispiel auch der Verband der Lehrer in Hessen, der die Regelung ebenfalls positiv sieht, eine Pressemitteilung herausgegeben. Wir denken, dass die Schule ein Ort des Lernens und auch des Miteinanders sein sollte.

Dänemark wurde eben schon erwähnt. Auch ein Blick nach Schweden zeigt, dass eine unkritische Digitalisierung auch negative Folgen haben kann. In Schweden war man eigentlich auf seine große Digitalisierungsleistung stolz. Es gab digitale Klassenzimmer, man benutzte gar keine Lehrwerke mehr, mittlerweile warnt die Regierung aber vor sinkender Lesekompetenz. Digitale Geräte werden also wieder nur teilweise oder punktuell eingesetzt, denn digitale Bildung ist eben kein Selbstzweck. Wir müssen deshalb priorisieren. Frankfurter Schulen brauchen in erster Linie nicht unbedingt mehr Tablets, sondern vor allem einen besseren IT-Support, mehr Medienkompetenzförderung und eine funktionierende digitale Infrastruktur für die Geräte, die schon da sind.

(Beifall)

Wir haben gehört, dass es aus der letzten Runde des Digitalpakts dank der Fördermittel des Bundes auch Leihgeräte für Familien gibt, die sich die Anschaffung selbst nicht leisten können, und auch die Anzahl der mobilen Endgeräte konnte, wie wir vorhin auch schon gehört haben, signifikant erhöht werden. Das sind alles schon gute und richtige Schritte, aber der bloße Einkauf von Geräten verbessert nicht automatisch die Bildungsqualität. Was nutzen uns Hunderte von neuen Tablets, wenn die Hälfte nicht funktioniert oder wenn Lehrkräfte nicht ausreichend geschult sind? Wir wissen alle, dass die schulischen IT-Beauftragten längst an der Belastungsgrenze angekommen sind. Ohne ein ausgereiftes Supportkonzept oder die von uns schon öfter geforderten digitalen Hausmeister können die laufenden Arbeiten einfach nicht garantiert werden. Wir brauchen eine Einarbeitung der Nutzung, wir brauchen eine Fehlerbehebung - das Ganze ist jetzt schon kaum zu stemmen.

Kommen wir zum Abschluss: Wir brauchen nicht nur mehr Technik - natürlich brauchen wir sie auch, aber nicht um jeden Preis -, sondern eine sinnvolle Strategie, die die Schulen stärkt. Ein Baustein davon ist die Regelung der Landesregierung zur Nutzung von privaten Handys. Hand in Hand können diese Maßnahmen zusammen die Bildungsqualität verbessern.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Jetzt spricht Frau Dr. Dana Kube von den GRÜNEN. Bitte schön!

Stadtverordnete Dr. Dana Kube, GRÜNE:

Vielen herzlichen Dank!

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist mir eine Freude, als "Verbotsparteimitglied" beziehungsweise als GRÜNE ein differenzierteres Bild in dieser Sache vertreten zu dürfen, denn ich finde, es ist der Ernsthaftigkeit der Lage geschuldet, dass wir uns ein bisschen differenzierter mit den Zahlen und Studien auseinandersetzen müssen. Entgegen den Studien, die meine Vorrednerinnen zitiert haben, ist die Datenlage etwas anders, wenn es um private oder schulische Geräte geht. Die Realität besagt - und das kann ich als Mitauswerterin der PISA-Studie 2022 sagen -, dass Kinder, die aus gut situierten, medienkompetenten Haushalten kommen, egal, ob sie mit digitalen Geräten schulisch arbeiten oder diese privat nutzen, im Vergleich zu Kindern, die weniger Unterstützung darin haben, Medienkompetenz zu erlernen, besser konzentriert sind.

Wir haben eine Gruppe Kids, die Geräte wenig oder sehr wenig privat im Unterricht nutzen, außerhalb des Unterrichts nutzen, im Unterricht sehr zielgerichtet einsetzen und unabhängig davon, ob es ein Verbot gibt oder nicht, ihre Leistung gleichbleibend erbringen. Wenn es aber um die Kinder geht, um die es speziell im Schutzraum dieses Gesetzesentwurfs gehen soll, nämlich diejenigen, die von übermäßiger Nutzung, Konzentrationsschwäche und Cybermobbing betroffen sind und die quasi vor den negativen Seiten der Digitalisierung geschützt werden sollen, dann ist die Studienlage kein Unterbau, um private Geräte komplett zu verbieten. Es ist genau das, was Volt und Frau Steinhardt gerade erwähnt haben: Wir brauchen erst einmal eine Infrastruktur an genügend Geräten. Ob es sich dabei um Tablets oder Telefone handelt, macht in der Nutzung von privaten Apps keinen Unterschied.

Es sollte im Klassenraum verhandelt werden, wann und für welchen Zweck digitale Geräte eingesetzt werden. Wir brauchen mehr Kompetenzen und Unterstützung, und ein generelles Verbot ist im Digital Divide zwischen den Kindern, die kaum Möglichkeiten haben, an technische Geräte heranzukommen und die den Anschluss weiter verlieren, und denen, bei denen Bring your own Device die Regel ist, eher konterkarierend. Das wurde auch in Dänemark erwiesen. Das Gesetz hat in Dänemark nicht dazu geführt, dass Kinder weniger an ihrer Tasche oder privat an den Telefonen sind, oder es hat nur dann dazu geführt, wenn es äußerst repressiv in den Schulen umgesetzt wurde. Dreißig Prozent haben trotzdem weiterhin ihre privaten Telefone genutzt und das Problem auf den Nachmittag verlegt. Deswegen sage ich, wenn man so eine generelle Sense ansetzt, konterkariert man den eigentlichen Auftrag, mündige Bürger:innen in einer neuen und modernen Informationsgesellschaft auszubilden. Bitte gehen Sie differenziert damit um und nutzen Sie nicht die Angstschneise, sondern Verantwortung, um eine Vielfalt an Bedürfnissen abzudecken.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Bitte kommen Sie zum Schluss. Die Redezeit ist abgelaufen.

Stadtverordnete Dr. Dana Kube, GRÜNE:

(fortfahrend)

Ein generelles Verbot wird das nicht schaffen.

Danke!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Frau Sylvia Kunze von der SPD hat das Wort. Bitte schön!

Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleg:innen!

An den meisten hessischen Schulen gibt es bereits jetzt ein Verbot der privaten Handynutzung. Der Einsatz privater Geräte zu schulischen Zwecken soll laut der Gesetzesinitiative der Hessischen Landesregierung ausdrücklich erlaubt bleiben. Wahrscheinlich wird sich durch dieses Gesetz in der gelebten Praxis also gar nicht so viel ändern. Was allerdings geschaffen wird, ist ein rechtlicher Rahmen, der den Schulen, wie ich glaube, gerade im Konfliktfall helfen wird.

Dieses Gesetz kann keinen Unterricht in Medienkompetenz ersetzen - das sollte uns klar sein. Die heutige Ausstattung an den Schulen sieht einen Computer pro fünf Schüler vor, der im Unterricht genutzt werden kann. Es wäre wünschenswert, mehr Geräte an die Schulen zu bringen, die im Unterricht eingesetzt werden können und die der jeweiligen Schule gehören. Um die nötigen Investitionen stemmen zu können, brauchen wir als Schulträger die Unterstützung von Bund und Land. Bund und Länder haben sich im Dezember 2024 endlich auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt, der fünf Milliarden Euro an Investitionen in die Digitalisierung von Schulen vorsieht, hälftig finanziert von Bund und Ländern. Allerdings können die Länder das, was sie heute bereits investieren, in ihren Anteil an den fünf Milliarden Euro einrechnen. Etwas mehr als die Hälfte der Mittel soll noch einmal in den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Bildungsinfrastruktur an den Schulen fließen. Hierbei spielen hoffentlich auch zusätzliche Endgeräte an den Schulen eine Rolle. Ob der Digitalpakt allerdings in der vereinbarten Form umgesetzt wird, hängt von der künftigen Bundesregierung ab, denn die letzte hat es überraschenderweise doch nicht mehr geschafft, den nötigen Haushalt zu verabschieden. Deshalb wünsche ich mir, dass der schwierige Prozess des Digitalpakts 2.0, der uns schon ein Jahr begleitet, zu einem glücklichen Abschluss kommt und dass wir in den Kommunen schnell Ergebnisse sehen. Es gibt im Übrigen auch nicht nur den Handlungsstrang der Infrastrukturausstattung, sondern auch den der qualitativen Begleitung, der Schulung, der Forschung und der Entwicklung.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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