Nicht nur im Frankfurter Bogen werden die Rufe nach Beleuchtungen von Fuß- und Radwegen, hier zum Beispiel durch Grünflä
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Kosten und die Machbarkeit der Installation von insektenfreundlichen Solarleuchten in Frankfurter Grünanlagen. Der Magistrat lehnt die Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen ab, um Lichtemissionen zu vermeiden und die nächtliche Ruhe zu gewährleisten. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass in städtischen Grünflächen auch dunkle Rückzugsräume für Flora und Fauna erhalten bleiben müssen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Nicht nur im Frankfurter Bogen werden die Rufe nach Beleuchtungen von Fuß- und Radwegen, hier zum Beispiel durch Grünflächen oder auch Parks, lauter. Dies ist nicht nur eine Frage des Umwelt- und Tierschutzes, sondern zum Beispiel auch eine Frage der Kosten, der Finanzierung und der gezielten Aufstellung an geeigneten Stellen. Ich frage den Magistrat, wie hoch sich aktuell die Kosten pro Leuchte ungefähr belaufen werden, wenn in einer Frankfurter Grünanlage im niedrigen zweistelligen Zahlenbereich für insektenfreundliche Solarleuchten aufgestellt werden, und was dabei gegebenenfalls noch zu beachten wäre.
Antwort des Magistrats
Der Wunsch nach einer Beleuchtung von Fuß-und Radwegen durch Grünflächen und Parks wird immer wieder auf die städtischen Fachämter zubewegt. Die Grünflächen sollen allerdings neben den gängigen Anforderungen durch die Nutzerinnen und Nutzer als Rückzugsflächen für Fauna und Flora dienen. Die wirklich dunklen Räume in den Städten werden immer rarer - insbesondere zum Nachteil der Vögel und Insekten. Somit muss es Zeiten geben in denen es weitestgehend und durchgängig dunkel ist. Das Beleuchten von öffentlichen Grünanlagen wird deshalb durch den Magistrat grundsätzlich abgelehnt. Dies soll einer überhöhten Lichtemission in den innerstädtischen Naturräumen und Grünanlagen vorbeugen. Als weiterer wesentlicher Punkt sollen mögliche Konflikte zwischen dem öffentlichen Raum und der angrenzenden Wohnbebauung gerade zu den nächtlichen Ruhezeiten vermieden werden. Ausnahmen in den Grünanlagen gibt es nur dort, wo die Wege als Schulwege genutzt werden oder bei regionalen Fahrradrouten, zum Beispiel am Mainufer. Solarleuchten wurden im Stadtgebiet bisher nur im Stadtwald am Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt als Pilotprojekt eingesetzt. Aufgrund der breiten Waldwege und der damit einhergehenden ausreichenden Sonneneinstrahlung sind die Akkuleistungen ausreichend, damit die Lampen bei Annäherung einschalten und die Nachtzeiten überbrücken. In den städtischen Grünanlagen bestehen seitens des zuständigen Fachamtes, Amt für Straßenbau und Erschließung, Bedenken gegen die Solarleuchten. Aufgrund der engeren Wege und der dichteren Beschattung muss davon ausgegangen werden, dass an bedeckten Tagen keine ausreichende Stromspeicherung erfolgt. Dies hat zur Folge, dass zur Gewährung der Verkehrssicherheit zusätzlich ein Kabel verlegt werden muss. Im Bedarfsfall erfolgt dann eine Einspeisung aus dem öffentlichen Netz. Die Kosten stellen sich bei dem Pilotprojekt Radschnellweg wie folgt dar: Günstigster Fall Normaler Fall Kosten der Leuchte 3.000,00 4.500,00 Einbau 210,00 210,00 Fundament 500,00 1.000,00 3710,00 5.710,00 Zzgl. 19 % MwSt 704,09 1.084,90 4.414,90 6.794,90 Die Preise der Leuchten sind abhängig von den Stückzahlen, deshalb die unterschiedlichen Kostenansätze. Bei dem Pilotprojekt wurde ein Stromanschluss in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen, damit im Bedarfsfall eine Einspeisung über das bereits vorhandene Kabel in die Lampe erfolgen kann. In den städtischen Parks müsste neben dem Stromanschluss ein zusätzliches Kabel aus den vorgenannten Gründen installiert werden. Aufgrund der vorhandenen engen Baumabstände ist bei dem Einbau aufgrund des Baumschutzes mit einem höheren Einbauaufwand, a. 2.000 Euro bis 3.000 Euro pro Leuchte, zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.