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Die Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der Schloßstraße in Bockenheim beschäftigt auch weiterhin Anwohner, Verkehrstei

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Verkehrssicherheit in der Schloßstraße wurde durch eine Umgestaltung verbessert, um das Sicherheitsrisiko für Radfahrende zu minimieren. Der Magistrat plant weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden.

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Rödelheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Frage an den Magistrat

Die Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der Schloßstraße in Bockenheim beschäftigt auch weiterhin Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Medien. Eine Anfrage der AfD-Fraktion hierzu ist im Geschäftsgang, A 808 vom 18.11.2020. In einem Bericht der FNP vom 19.01.2021 wird der Unfall einer Radfahrerin geschildert. Diese fuhr zu ihrer Sicherheit, da sie kein lebendiges Hindernis für Autos sein wolle, nicht wie vorgeschrieben direkt auf der Fahrbahn und fuhr gegen eine geöffnete Pkw-Tür. Die Radfahrerin bewertet die Verkehrsänderung so: "Hier gab es schon viele Pilotprojekte, aber dieses hier ist gefährlich." Ich frage den Magistrat: Unter welchen Umständen würde der Magistrat einen Abbruch dieses Pilotprojekts in Erwägung ziehen?

Antwort des Magistrats

In der Schloßstraße wurde zwischen der Adalbertstraße und der Rödelheimer Straße die Verkehrsführung geändert. Hintergrund der Maßnahme war ein Sicherheitsrisiko beim vorhandenen Radfahrstreifen. Aufgrund des nicht existenten Sicherheitstrennstreifens bestand ein erhebliches Gefahrenpotential durch unachtsam geöffnete Fahrertüren. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem ADFC, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, wurde daher aus Sicherheitsgründen zunächst festgelegt, dass der Radfahrstreifen zugunsten einer Mischverkehrslösung von Kfz und Radverkehr aufgelöst wird. Aus Sicherheitsgründen wurde begleitend Tempo 30 angeordnet, sowie ein Sicherheitstrennstreifen zur Verdeutlichung der "Dooring-Zone" und Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Die örtlichen Verhältnisse, enger Fahrbahnquerschnitt, bieten keine Möglichkeit eines Überholvorgangs mit dem nach Straßenverkehrs-Ordnung, StVO, erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m. Dies ist den motorisierten Verkehrsteilnehmenden meist nicht bewusst, bzw. stößt auf unzureichende Akzeptanz. Im Sinne der Verkehrssicherheit kam daher das seit der StVO-Reform 2020 eingeführte Verkehrszeichen, VZ, 277.1 StVO erstmalig in Frankfurt zum Einsatz. Es unterstreicht noch einmal das vorhandene generelle Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, zum Beispiel Fahrrad, und gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Um Kraftfahrzeugführende und Radfahrende auf die neue Regelung hinzuweisen, führten die Fahrradstaffeln der Landespolizei und der Städtischen Verkehrspolizei am 5. November 2020 eine gemeinsame Aufklärungsaktion in der Schloßstraße durch. Die Städtische Verkehrspolizei führte in diesem Bereich bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt fanden seit November 13 Geschwindigkeitsmessungen über eine Dauer von 26,5 Stunden statt. Von den dabei 5.248 erfassten Fahrzeugen überschritten 1.007 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 19,2 Prozent. Es werden auch weiterhin regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Als Resultat der weiterhin inakzeptablen Missachtung der geltenden Verkehrsregeln durch die motorisierten Verkehrsteilnehmenden wurden zur visuellen Unterstützung der Tempo-30-Beschilderung zusätzlich Tempo-30-Markierungen verfügt, die zwischen den "Sharrows", Fahrradpiktogramme, aufgetragen werden sollen. Ferner soll durch die Markierung von liegenden Kreuzen im Sicherheitstrennstreifen versucht werden zu verdeutlichen, dass es sich um den Sicherheitstrennstreifen handelt und nicht um die Fläche für den Radverkehr. Darüber hinaus sind weitere Vor-Ort-Aktionen zusammen mit der Landespolizei in Planung. Eine dauerhaft gute Lösung ist sicherlich erst mit dem Umbau der Schloßstraße zu erwarten. Mittelfristig soll dort der Radschnellweg FFM-Vordertaunus verlaufen, auch ist bereits im Rahmen des neuen Nahverkehrsplans die Wiederinbetriebnahme der Straßenbahn vorgesehen. Am Ende muss es darum gehen die Straßenbahngleise für den MIV befahrbar zu machen, dann kann der Straßenquerschnitt anders genutzt und eine bessere Radverkehrsführung angeboten werden. Abschließend ist festzustellen, dass es sich bei der Gesamtmaßnahme nicht um ein Pilotprojekt handelt. Vielmehr handelt es sich um eine straßenverkehrsbehördlich notwendige Maßnahme, die in einem ersten Schritt eine StVO-konforme Verkehrssituation zum Ziel hatte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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