Die bevorstehenden Kommunalwahlen am 14. März 2021 werden von Corona nicht unbeeinflusst bleiben. Sowohl bei Wählerinnen
Zusammenfassung
Die Kommunalwahlen in Frankfurt am Main sollen trotz der Corona-Pandemie am 14. März 2021 stattfinden. Der Magistrat plant umfassende Hygiene- und Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die bevorstehenden Kommunalwahlen am 14. März 2021 werden von Corona nicht unbeeinflusst bleiben. Sowohl bei Wählerinnen und Wählern als auch bei denjenigen, die sich dankenswerterweise an der Durchführung der Wahl beteiligen, zum Beispiel in den Wahllokalen und beim Auszählen, gibt es Informationsbedarf, wie in Frankfurt am Main den besonderen Umständen dieser Wahl Rechnung getragen werden soll. Ich frage den Magistrat: Welche besonderen Vorkehrungen und Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Kommunalwahlen trotz Corona sicher und demokratisch durchzuführen?
Antwort des Magistrats
Antwort des Magistrats: Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende Busch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit einigen Wochen ist klar: Die Kommunalwahlen und die KAV-Wahl am 14. März 2021 werden wie geplant stattfinden. Es steht fest, dass es trotz der anhaltenden Corona-Pandemie keine Abkehr vom Wahltermin oder der Wahlform geben wird. Sowohl die Rechtslage als auch die Mitteilung der Landeswahlleitung aus Wiesbaden sind eindeutig. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die eine sichere und reibungslose Wahldurchführung und Wahlauszählung ermöglichen. Aus diesem Grund werden aktuell in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umfassende Hygiene- und Schutzkonzepte für die verschiedenen Einsatzbereiche wie Wahllokale und unterschiedliche Auszählungsstandorte erarbeitet. Im Mittelpunkt dieser Konzepte stehen die persönliche Hygiene und der Abstand zu anderen Personen. Um die Ausbreitung des Virus über Aerosole zu verhindern, ist außerdem auf eine ausreichende Frischluftzufuhr zu achten. Darüber hinaus enthalten die Hygiene- und Schutzkonzepte beispielsweise Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle einer Corona-Infektion und für Pausenregelungen. Für den Wahlsonntag werden die Wahllokale unter anderem mit Desinfektionsmitteln, Bodenmarkierungen und gut sichtbaren Hinweisschildern ausgestattet. Außerdem wird, weil in den Wahllokalen Maskenpflicht bestehen wird, medizinischer Mund-Nase-Schutz bereitgestellt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten darüber hinaus FFP2- oder KN95-Masken. In kleineren Wahllokalen werden zudem Plexiglasscheiben zum Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung gestellt. Für die Auszählung der Briefwahl und der veränderten Stimmzettel an den darauffolgenden Tagen nach der Wahl werden ebenfalls Regelungen erarbeitet, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Bei der Auswahl der städtischen Räumlichkeiten wurde auf ausreichend Fläche geachtet, um Mindestabstände von eineinhalb Metern einhalten zu können. Eine Beispielabbildung sowie Maßbänder erleichtern die richtige Anordnung der Arbeitsplätze im Raum. Da Abstände beim Auszählungsverfahren mitunter aber nicht immer eingehalten werden können, besteht grundsätzlich auch hier die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes. Dieser wird ebenfalls allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachtern in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern FFP2- oder KN95-Masken ausgegeben, sofern sie das wünschen. Außerdem stehen für jede Arbeitsgruppe Hände- und Flächendesinfektionsmittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Schulungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer - Sie kennen es sicherlich aus der Vergangenheit - finden diesmal ausschließlich digital statt. Die Vor-Ort-Schulungen werden durch Präsentationen mit entsprechender Tonspur ersetzt. Darüber hinaus gibt es einige anleitende Videoclips für die Ergebniserfassung. Letztere wurden bereits zur Europawahl getestet und haben sich als sinnvolle Ergänzung für die Schulung des Personals erwiesen. Aufgrund der Dynamik der Pandemie und den damit einhergehenden immer wieder neuen Regelungen und notwendigen Abstimmungen mit dem Land und mit dem Gesundheitsamt ist das Bürgeramt, Statistik und Wahlen aktuell damit beschäftigt, die letzten Anpassungen vorzunehmen, wichtige Informationen zusammenzustellen und diese über verschiedene Kanäle wie Internetveröffentlichungen oder Schulungsunterlagen der Öffentlichkeit und den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zugänglich zu machen. Mit einer stadtweiten Plakatkampagne sowie mit Informationen in Zeitungen, aber auch auf der städtischen Internetseite und den städtischen Social-Media-Kanälen weist die Stadt Frankfurt am Main jetzt schon darauf hin, dass bei den Kommunalwahlen auch unter Corona-Bedingungen eine sichere Stimmabgabe, ob im Wahllokal oder per Brief, möglich ist. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler, aber auch aller an der Durchführung und Auszählung der Wahl Beteiligten genießt bei den Kommunalwahlen also höchste Priorität. Letztlich steht es den Wählerinnen und Wählern frei, das Wahlrecht in Form von Briefwahl wahrzunehmen. In Erwartung eines verstärkten Interesses an der Briefwahl wurde die Zahl der Briefwahlbezirke von früher 117 auf nun 140 erhöht. Für die Auszählung steht auf dem Messegelände gegenüber früheren Wahlen eine nahezu doppelt so große Fläche zur Verfügung, um auch dort die Abstände einhalten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.