In seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 führt der Magistrat aus, dass die Pachtverträge für mehrere Flurstücke am Berger
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist, um stark verwilderte Flächen am Berger Nordhang zu rekultivieren. Die Ausgleichsmaßnahme soll im Herbst 2021 umgesetzt werden, und es wird mit Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich gerechnet.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 führt der Magistrat aus, dass die Pachtverträge für mehrere Flurstücke am Berger Nordhang im Stadtteil Bergen-Enkheim zum 31.10.2013 gekündigt wurden, um diese als Ausgleichsflächen für das Baugebiet Leuchte auszuweisen. Die seither brachliegenden Flächen sind mittlerweile stark verwildert. Dieser Zustand wäre nicht eingetreten, hätte die Stadt den Landwirten die Grundstücke bis zum Zeitpunkt der Erschließung des Baugebietes zur Bewirtschaftung überlassen. Ich frage den Magistrat: Welcher finanzielle Aufwand ist nunmehr nach Einschätzung des Magistrats erforderlich, um die betreffenden, mittlerweile stark verwilderten Flächen zu rekultivieren?
Antwort des Magistrats
Wie im Bericht des Magistrats vom 30.10.2020 ausgeführt, werden Ausgleichsflächen grundsätzlich im zeitlichen Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete angelegt. Zum Zeitpunkt der Kündigung des in der Frage angesprochenen Grundstücks war nicht erkennbar, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erschließung und der damit im Zusammenhang stehenden Anlage der Ausgleichsflächen für das Baugebiet "Leuchte" kommen wird. Die Ausgleichsmaßnahme soll im Herbst 2021 umgesetzt werden. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Umsetzung wurde zwischenzeitlich eine Grünpflegemaßnahme durch den Magistrat beauftragt. Im vorliegenden Fall sind fast 15.000 Quadratmeter zu pflegen. Je nach Aufwand ist hierfür mit Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich zu rechnen. Die Beauftragung erfolgte ohne vorherige Begutachtung im Zuge der laufenden Pflegemaßnahmen, sodass eine konkrete Bezifferung der entstehenden Kosten erst nach Abschluss der Maßnahme möglich sein wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Dezember 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.