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Die seitens der Stadt gewährte Kofinanzierung der Veranstaltungsräume des Gasthofs „Darmstädter Hof“ in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, die Kofinanzierung des Gasthofs "Darmstädter Hof" in Nieder-Eschbach als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus fortzuführen. Dies ist notwendig, um die Existenz des Treffpunkts für 27 Vereine und die Bürger des Stadtteils zu sichern, da es keine alternativen Räumlichkeiten gibt. Eine verbindliche Zusage der Förderung wird erwartet.

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Frage an den Magistrat

Die seitens der Stadt gewährte Kofinanzierung der Veranstaltungsräume des Gasthofs "Darmstädter Hof" in Nieder-Eschbach für eine bürgerhausähnliche Nutzung über das Jahr 2030 hinaus stand offenbar auf der Kippe. Dies hätte nicht nur 27 Vereine massiv getroffen, sondern auch die Existenz des gesamten Betriebs gefährdet. Besonders fatal deshalb, weil der Stadtteil über kein eigenes Bürgerhaus verfügt. Nach Gesprächen mit der Stadt hat sich der Eigentümer nun optimistisch gezeigt, dass die Förderung fortgesetzt werden könnte.

Ich frage den Magistrat:

Wie ist der konkrete Sachstand, und kann der Magistrat die Fortführung der Förderung des Darmstädter Hofs als Bürgertreff auch über das Jahr 2030 hinaus bereits heute verbindlich zusagen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Leineweber,

sehr geehrte Kolleg:innen!

Der Magistrat strebt an, den Darmstädter Hof als bürgerhausähnliche Einrichtung langfristig, auch über das Jahr 2030 hinaus zu erhalten. Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung des Darmstädter Hofes über das Jahr 2030 hinaus dem Grunde nach über eine zu schaffende allgemeingültige Förderrichtlinie ermöglicht werden kann - wobei an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist, dass Vertragspartner bislang die Eigentümer der Liegenschaft ist, nicht der Pächter und Betreiber des Darmstädter Hofes, das sind zwei unterschiedliche Personen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin Frau Leineweber.

Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF-BIG:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Ausführungen! Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass seitens der Stadt Nachweise bei den Betreibern des Darmstädter Hofs für die Nutzung als Bürgerhaus angefordert wurden, obwohl laut bestehendem Vertrag offenbar keinerlei Verpflichtung dazu besteht, sondern lediglich den Vereinen Zugang zu gewähren und das Gebäude instand zu halten ist?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Es ist richtig, dass das im Vertrag nicht drinsteht. Dieser Vertrag ist auch sehr dünn, wenn ich das einmal so sagen darf. Nichtsdestotrotz ist es natürlich aus dem Haushaltsrecht geboten, dass, wenn die Stadt Fördermittel gibt - egal an wen -, sie auch einen Nachweis darüber verlangen kann, wie diese eingesetzt worden sind.

Wenn Sie jetzt wissen wollen, wie es überhaupt zu diesem Thema gekommen ist: Es ist im Zusammenhang mit den Gesprächen über die Verlängerung des Vertrages deutlich geworden, dass der Eigentümer gerne eine Erhöhung der Fördermittel hätte, weil er das Haus energetisch ertüchtigen möchte. In dem Zusammenhang haben wir darum gebeten, zum einen ein Konzept einzureichen, welche Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung vorgesehen sind und wie die Finanzierung aussieht, und auch die Belegung der letzten Jahre anzugeben, damit wir einmal sehen, wie der Darmstädter Hof genutzt wird. Ich weiß zwar aus Berichten, dass er gut genutzt wird - ich war selbst auch schon da; die Ortsbeiräte sind dort und so weiter, das ist vollkommen klar -, aber man muss die tatsächliche Nutzung natürlich einfach einmal schwarz auf weiß haben. Es gehört zum üblichen Geschäft dazu, wenn man Gelder bekommt, auch nachzuweisen, wofür man sie einsetzt.

Das wurde zugesagt, insofern sind wir auch in guten Gesprächen und im guten Austausch. Es wurde auch ein erstes Papier geliefert, insofern gehen wir davon aus, dass wir jetzt zu einem guten Ergebnis kommen.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3016

Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF-BIG:

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Darmstädter Hof in Nieder-Eschbach hat als Treffpunkt mit Herz nicht nur eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil, sondern ist auch ein Paradebeispiel bürgerschaftlichen Engagements, denn das einzige privat betriebene Bürgerhaus in unserer Stadt existiert nur deshalb, weil engagierte Bürger den Gasthof im Jahre 2005 vor dem Abriss retteten. Sie entwickelten ein zukunftsfähiges Konzept, das die heutigen Eigentümer schließlich davon überzeugte, das Geld in die Hand zu nehmen und den Gasthof zu erwerben. Aus Liebe zum Stadtteil, wie die Eigentümerfamilie heute noch sagt.

Dass seitens der Stadt Frankfurt die Zuschüsse, die sie zum Betrieb des Gasthofs als Bürgerhaus für Vereine in der Vergangenheit gezahlt hat, infrage gestellt wurden, ist schon alleine aus diesem Grund unverständlich. Aus Sicht der Stadt kann es schließlich keine günstigere und effektivere Lösung als ein Bürgerhaus geben, das privat betrieben und mit einem recht überschaubaren Betrag in Höhe von 5.000 Euro pro Monat aus dem städtischen Haushalt bezuschusst wird - selbst wenn dieser einer Erhöhung bedarf.

(Beifall)

Ganz im Gegenteil: Vielleicht sollte die Stadt dieses Erfolgsmodell auch auf andere Stadtteile ausweiten, anstatt es infrage zu stellen. Auch unter dem Aspekt, dass Nieder-Eschbach über kein eigenes Bürgerhaus verfügt und dort auch keine anderen als Stadtteiltreff geeigneten Räumlichkeiten existieren, muss die städtische Kofinanzierung des Darmstädter Hofs weitergeführt werden, damit er in Zukunft seinen Zweck erfüllt. Denn wo sollen sich bitte die 27 Vereine sonst im Stadtteil treffen oder die Bürgerinnen und Bürger ihre Familienfeiern abhalten, wenn nicht dort?

Daher appellieren wir an den Magistrat, die Kofinanzierung der Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus fortzuführen und den Menschen in Nieder-Eschbach, aber auch den Eigentümern und Pächtern, die Sicherheit zu geben, dass diese Institution des kulturellen Lebens im Stadtteil noch eine lange Zukunft vor sich hat. Wenn es dazu einer Förderrichtlinie bedarf, ist der Magistrat aufgefordert, diese rechtzeitig auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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