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Im Handelsregisterauszug der Städtischen Kliniken Frankfurt Höchst, HRA 30623, findet sich unter dem Datum vom 19.09.201

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen der Vertretung des Eigenbetriebs durch die Verwaltungsdirektorin Dr. Dorothea D. Es wird erfragt, wann und auf welcher Basis diese Vertretung übertragen wurde. Die Antwort des Magistrats erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Ernennung der Direktorin.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Handelsregisterauszug der Städtischen Kliniken Frankfurt Höchst, HRA 30623, findet sich unter dem Datum vom 19.09.2019 die Erklärung der damaligen Verwaltungsdirektorin Dr. Dorothea D., dass sie den Eigenbetrieb satzungsgemäß vertritt. Ich frage den Magistrat: Wann und aufgrund welcher Grundlage wurde der Verwaltungsdirektorin die Vertretung des Eigenbetriebs übertragen?

Antwort des Magistrats

Gemäß § 1 HessEigBG besitzt der Eigenbetrieb zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber als Sondervermögen der Kommune organisatorisch und finanzwirtschaftlich gegenüber der Kommunalverwaltung verselbständigt und nach den speziellen Vorschriften des Eigenbetriebsrechtes zu führen. Dabei ist die organisatorische Selbständigkeit des Eigenbetriebes maßgeblich gekennzeichnet durch besondere Organe und eine gegenüber den Gemeindeverfassungen eigenständige Regelung der Vertretungsmacht dieser Organe in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Die Führungs- und Leitungsfunktionen der Eigenbetriebe sind nach der HGO und dem HessEigBG auf die vier Organe Betriebsleitung, Magistrat, Betriebskommission und Stadtverordnetenversammlung verteilt. Frau Dr. Dreizehnter wurde am 23.06.2017 zur Eigenbetriebsleiterin durch Magistratsbeschluss gemäß §§ 2 Absatz 2, 9 Eigenbetriebsgesetz, EigBG, ernannt. Darüber hinaus wurden gemäß § 9 Absatz 2 EigBG die Betriebskommission angehört und die Frauenbeauftragte beteiligt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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