Laut den Unterlagen des Akteneinsichtsausschusses zu städtischen Erbbaurechten sind auch Parkplätze beziehungsweise Park
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat 30 Parkhäuser im Erbbaurecht vergeben, was bedeutet, dass diese von verschiedenen Gesellschaften bewirtschaftet werden. Die Frage zielt darauf ab, wie viele Gewinne der Stadt durch diese Vergabe entgehen. Die Antwort des Magistrats stellt klar, dass der Stadt durch die Vergabe der Erbbaurechte keine Einnahmen entgehen.
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Neues zu Walter-Kolb-Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Laut den Unterlagen des Akteneinsichtsausschusses zu städtischen Erbbaurechten sind auch Parkplätze beziehungsweise Parkeinheiten von dem Problem betroffen, dass öffentliche Grundstücke per Erbbaurecht an Gesellschaften vergeben sind. Ich frage den Magistrat: Wie viele Parkeinheiten sind in städtischem Grundeigentum und werden trotzdem von dritten Gesellschaften bewirtschaftet - und vor allem wie viele Gewinne entgehen der Stadt dadurch?
Antwort des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main hat 30 Parkhäuser im Erbbaurecht vergeben, davon 23 an die städtische ABG Frankfurt Holding AG, ABG, beziehungsweise deren Tochtergesellschaft Frankfurter Aufbau AG, FAAG. Zu den sieben weiteren Erbbauberechtigten zählen unter anderem der DFB und die ZEG Klinikum Frankfurt Höchst. Zu den genannten Parkgaragen auf Erbbaurechten der FAAG zählen große Parkhäuser wie beispielsweise an der Konstablerwache, der Börse, am Opernplatz, am Krankenhaus Höchst und an der Walter-Kolb-Straße in Sachsenhausen, aber auch zahlreiche Quartiersgaragen für Anwohner. Die Stadt Frankfurt am Main stellt bei den Erbbaurechten den Grund und Boden zur Verfügung, für den sie eine angemessene Verzinsung vom Erbbauberechtigten erhält. Die auf den Erbbaurechten errichteten Parkhäuser stehen im Eigentum des jeweiligen Erbbauberechtigten, der die Parkplätze wie ein Eigentümer vermarkten und an einen Betreiber verpachten kann. Für die beiden großen Parkhäuser am Opernplatz sowie dem Krankenhaus Höchst ist in den Erbbaurechtsverträgen zudem eine schuldrechtliche Beteiligung an den Erlösen des Erbbauberechtigten vereinbart. Soweit eine solche nicht in den Verträgen verankert ist, wurden die Erbbauzinsen dementsprechend höher angesetzt. Durch die Vergabe der Erbbaurechte und die Errichtung und den Betrieb der Parkhäuser durch den jeweiligen Erbbauberechtigten entgehen der Stadt Frankfurt am Main keine Einnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.