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Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist, wie die Stadt Frankfurt am Main B'nai B'rith bei der historischen Aufarbeitung arisierter jüdischer Grundstücke unterstützen kann. Der Magistrat erklärt, dass er die Bereitstellung städtischer Unterlagen als wesentlichen Beitrag sieht und Unterstützung durch Fachämter anbietet.
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Eschersheimer Landstraße — 56 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
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Neues zu Eschersheimer Landstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um den Umgang des Hessischen Rundfunks mit arisierten jüdischen Grundstücken und der damit verbundenen historischen und moralischen Verantwortung stellt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Frage, welchen Beitrag sie zur weiteren Aufklärung und Aufarbeitung leisten kann.
Ich frage den Magistrat:
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, B'nai B'rith bei der historischen Aufarbeitung und weiteren Aufklärung zu arisierten jüdischen Grundstücken in Frankfurt am Main zu unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung städtischer Unterlagen und Archivalien, die Vermittlung zu zuständigen städtischen Stellen und Archiven sowie durch fachliche Expertise oder wissenschaftliche Unterstützung?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat unterstützt die historische Aufarbeitung des Umgangs mit arisiertem jüdischem Eigentum und sieht die Bereitstellung vorhandener städtischer Unterlagen als einen wesentlichen Beitrag hierzu an.
Dem Hessischen Rundfunk wurden im Oktober 2024 die zu den Grundstücken der B'nai B'rith-Loge vorliegenden Erkenntnisse zur Verfügung gestellt. Aus den vorhandenen Unterlagen ergibt sich, dass hinsichtlich der Grundstücke Entschädigungsansprüche bestanden und diese im Rahmen eines Vergleichs vor der
- Wiedergutmachungskammer geregelt wurden. Nach Aktenlage wurden für die Grundstücke an der Eschersheimer Landstraße 25-29 Ansprüche der Jewish Restitution Successor Organization, JRSO, vor der
- Wiedergutmachungskammer durch Vergleich erledigt. Der Vergleich wurde am
- Februar 1952 eingetragen. Die Höhe der im Rahmen des Vergleichs vereinbarten bzw. gezahlten Summe ist den derzeit vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Aus den Akten ergeben sich für die betreffenden Grundstücke folgende Flächen: Flurstück Größe in qm 46/12 09 57/12 435 55/9 1.598 56/12 105 59/11 479 74/7 191 73/6 1.915 Summe 4.732 Darüber hinaus liegt ein historisches Wertgutachten des damaligen Pendants der kommunalen Wertermittlungsstelle bzw. der Preisbehörde für Grundstücke vor. Für das Gebäude Eschersheimer Landstraße 25-29 wurde darin ein Gebäudesachwert von 112.000 DM sowie für Grund und Boden ein Wert von 131.500 DM ermittelt. Soweit weitere Unterlagen und Informationen in den städtischen Archiven vorhanden sind, können diese im Rahmen der rechtlichen und archivischen Möglichkeiten für die weitere historische Aufarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kommt eine Vermittlung zu den für die weitere Erforschung zuständigen Archiven und Institutionen in Betracht. Insbesondere bietet der Magistrat die Unterstützung des Instituts für Stadtgeschichte als zuständiges Fachamt bei etwaigen Recherchen in seinen Beständen an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.