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Das Jugendzentrum Ginnheim ist ein beliebter Treffpunkt für junge Ginnheimer. Der Standort an der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Zusammenfassung

Die Jugendlichen im Jugendzentrum Ginnheim möchten den Eingangsbereich an der Ginnheimer Landstraße gestalten, um ihn einladender zu machen. Der Magistrat sieht die Idee als teilweise möglich, weist jedoch auf Einschränkungen hin, die durch geplante Verkehrsänderungen bedingt sind. Eine Beratung durch das Jugend- und Sozialamt wird angeboten, um eine geeignete Lösung zu finden.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Das Jugendzentrum Ginnheim ist ein beliebter Treffpunkt für junge Ginnheimer. Der Standort an der Ginnheimer Landstraße aber ist vor dem Eingangsbereich wenig einladend und wird auch nicht auf den ersten Blick als Treffpunkt für die Jugend erkannt. Die Jugendlichen haben sich jedoch Gedanken um die Gestaltung gemacht und möchten ihren Ort gestalten. Leider wurde ihnen dies bislang verwehrt.

Ich frage den Magistrat:

Welche Möglichkeiten gibt er den Jugendlichen im JUZ Ginnheim zur Gestaltung des Eingangsbereichs an der Ginnheimer Landstraße, und wann können diese mit Unterstützung rechnen?

Antwort des Magistrats

Zu diesem Thema hat der Magistrat am 04.03.2024 eine Stellungnahme, ST 472, an den zuständigen Ortsbeirat abgegeben, die weiter gültig ist:

"Nach Prüfung der Anregung des Ortsbeirats 09 erachtet der Magistrat die Idee, den Bereich vor dem Jugendzentrum umzugestalten in Teilen als möglich. Es sind dabei nachfolgende Einschränkungen zu beachten.

Im Zuge des geplanten Lückenschlusses der U 4 (Bockenheimer Warte - Ginnheim) stehen langfristig strukturelle Änderungen im Verkehrsraum der Rosa-Luxemburg-Straße an, die sich auch auf die in OM 4839 genannte Fläche auswirken können.

Auf diesen Bereich benötigt das Amt für Straßenbau und Erschließung jederzeit Zugriff, um notwendige Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Eine Entwidmung der Fläche ist daher nicht möglich. Auch eine Übertragung in die Vermögensverwaltung eines anderen Amtes ist vor dem Hintergrund notwendiger Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht durchführbar. Gegebenenfalls kann jedoch die Nutzung einer abzutrennenden Teilfläche zugunsten des JUZ über eine Gestattung geregelt werden.

Sollte die Idee einer Einzäunung trotz der o. g. Einschränkung weiterhin angestrebt sein, ist zu empfehlen, den auch nach außen sichtbaren Charakter der Niedrigschwelligkeit der Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt berät als zuständiges Amt für die Kinder- und Jugendarbeit gerne weiter, um eine geeignete Lösung zu finden.

Bezüglich öffentlicher Beteiligungsformate ist es aus Sicht des Magistrats von hoher Wichtigkeit, die Partizipation junger Menschen sicherzustellen. Kinder und Jugendliche sind als Expert:innen in eigener Sache in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden.

Das Jugend- und Sozialamt steht diesbezüglich beratend zur Verfügung.

Die Herstellung sicherer Fußwege ist aus Sicht des Magistrats sinnvoll. Jedoch kann nach Rückmeldung des Amtes für Straßenbau und Erschließung unter Berücksichtigung der Mindestbreiten für Fahrbahnen, kein gesonderter Fußweg abgetrennt werden."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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