Öffentlicher Cannabiskonsum ist unter anderem auf Frankfurter Volksfesten sowie auf dem Weihnachtsmarkt nicht sinnvoll,
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie das Verbot des Cannabiskonsums in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Frankfurter Volksfesten durchgesetzt wird und ob dieses Verbot in der Vergnügungsmarktordnung verankert werden soll. Es wird erwartet, dass durch entsprechende Informationen und Kontrollen der Konsum von Cannabis in diesen Bereichen unterbunden wird.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Cannabiskonsum ist unter anderem auf Frankfurter Volksfesten sowie auf dem Weihnachtsmarkt nicht sinnvoll, letztlich ausdrücklich dort auch nicht erwünscht und ohnehin in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auch verboten. Ich frage den Magistrat: Wie wird, auch mittels einer Information durch entsprechende Hinweise und Beschilderungen, das Verbot des Cannabiskonsums in Gegenwart der vielen Kinder und Jugendlichen auf den Frankfurter Volksfesten durchgesetzt, und soll das Konsumverbot in der Vergnügungsmarktordnung verankert werden?
Antwort des Magistrats
Der Konsum von Cannabis ist in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen Kraft Gesetzes verboten. Da auf öffentlichen Festen und Weihnachtsmärkten keine Zutrittskontrollen stattfinden und diese überwiegend tagsüber stattfinden, muss davon ausgegangen werden, dass sich in unmittelbarer Nähe stets Kinder und Jugendliche befinden können und der Konsum somit nicht erlaubt ist. Dem eingesetzten Sicherheitsdienst, der Landespolizei und der Stadtpolizei des Ordnungsamtes sind die Regelungen selbstverständlich bekannt, um das Verbot entsprechend durchsetzen zu können.
Für die Veranstalterin des Weihnachtsmarktes und der größten Frankfurter Volksfeste - Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, TCF - wird nach deren Auskunft auf deren Homepage und Social Media Kanälen auf das Verbot aufmerksam gemacht. Des Weiteren wird in jeder durch das Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum auf das gesetzliche Konsumverbot hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.