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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den leerstehenden städtischen Wohnungsbestand in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, um diesen an städtische Mitarbeitende zu vermieten. Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität als Arbeitgeberin zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Laut aktuellen Statistiken ist der Anteil an leerstehenden Wohnungen im Besitz der Stadt Frankfurt mit 9,7 Prozent des gesamten Leerstands signifikant höher als der Bundesdurchschnitt von 8,3 Prozent für kommunale Leerstände. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der wachsenden Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wird wieder verstärkt über die Attraktivität von Arbeitgebern durch Mitarbeiterwohnungen diskutiert.
Ich frage den Magistrat:
Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um den städtischen Leerstand auch zur Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen zu nutzen, um im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv zu sein?
Antwort des Magistrats
Der leer stehende städtische Wohnungsbestand wird sukzessive, abhängig von den vorhandenen Kapazitäten und den verfügbaren Budgets, in einen bewohnbaren Zustand gebracht und kann dann an städtische Mitarbeitende vermietet werden. So wurden Anfang des Jahres zwölf sanierte Wohnungen an das Personal- und Organisationsamt zur Vermietung an städtische Bedienstete übergeben. Ähnlich verhält es sich mit Dienstwohnungen an Schulen, die bei Bedarf sukzessive für Schulhausverwaltungen hergerichtet werden.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass allein schon aufgrund der Betreiberverantwortung, die vorhandenen Ressourcen im ABI grundsätzlich konzentriert für die sanierungsbedürftigen Immobilien eingesetzt werden, die sich in Nutzung befinden.
Perspektivisch ist geplant, ein Wohnraumkonzept für städtische Mitarbeitende zu erstellen, um als attraktive Arbeitgeberin dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu ist das Personal- und Organisationsamt derzeit dabei, in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, in einer Bestandsaufnahme alle zur Verfügung stehenden städtischen Wohnungen zu erfassen. Auch ist man mit anderen Großstädten und dem Land Hessen im Gespräch, welche Wege dort im Rahmen der Wohnraumfürsorge gegangen werden, die dann gegebenenfalls in dieses Konzept einfließen können. Ein besonderer Schwerpunkt in dem Konzept soll auch auf das Angebot an Wohnraum für Auszubildende gelegt werden. Dazu wurden bereits erste Gespräche zu dem Projekt Azubi-Wohnheim im Hilgenfeld geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.