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Das Förderprogramm „Frankfurt frischt auf“ übernimmt mit dem Klimabonus bis zur Hälfte der Kosten für Begrünungsmaßnahme

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" unterstützt Bürger:innen und Unternehmen bei Begrünungsmaßnahmen und der Installation von Solaranlagen. Ziel ist es, die Akzeptanz und Nutzung dieser Förderungen zu erhöhen, um den Klimaschutz in Frankfurt am Main zu fördern.

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Frage an den Magistrat

Das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" übernimmt mit dem Klimabonus bis zur Hälfte der Kosten für Begrünungsmaßnahmen. Einige Anträge können damit auch von Privatpersonen gestellt werden. Darüber hinaus haben wir ein Programm zur Förderung von Solaranlagen auf Balkonen auf den Weg gebracht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie werden solche Förderungen von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen, und wie hoch ist die Zahl der in Anspruch genommenen Balkonsolaranlagen und Begrünungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der geschenkte Baum?

Antwort des Magistrats

Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" trat nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2023 in Kraft. Bürger:innen und Unternehmen haben innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits über 2.100 Förderanträge gestellt - pro Antrag können mehrere Maßnahmen beantragt werden.1.800 Förderanträge wurden bisher bewilligt und 800 Projekte wurden umgesetzt. Das Hauptinteresse der Antragstellenden lag bislang in der Solartechnologie.

Bilanz bis Ende Oktober 2024:

- 1.087 Batteriespeicher - 36 Prozent

- 889 Solaranlagen - 29 Prozent

- 625 Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen) - 20 Prozent

- 280 Ladeinfrastrukturmaßnahmen - 9 Prozent

- 70 Wassermanagementmaßnahmen - 2,5 Prozent

- 68 Begrünungsmaßnahmen - 2,5 Prozent

- 41 Solar-Gründächer - 1 Prozent

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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