Trotz einer rechts- und regelkonformen Einhaltung aller Regularien weigert sich der Magistrat, das im Jahr 2020 erfolgre
Zusammenfassung
Der Magistrat weigert sich, das Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" zuzulassen, obwohl alle Regularien eingehalten wurden. Die Stadt hat eine Großkanzlei beauftragt, was zu Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Steuermitteln führt. Die Gesamtkosten aus dem Rechtsstreit können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht beziffert werden.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Trotz einer rechts- und regelkonformen Einhaltung aller Regularien weigert sich der Magistrat, das im Jahr 2020 erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" zuzulassen und den Bürgerentscheid einzuleiten. Für den diesbezüglich immer noch anhängigen Rechtsstreit mit den Initiatoren hat die Stadt eine Großkanzlei aus München beauftragt, deren Vertreter regelmäßig nach Frankfurt eingeflogen werden. Somit besteht Anlass zur Sorge, dass der Magistrat hier zur Abwehr legitimer Bürgerrechte gemäß § 8b HGO exorbitante Steuermittel verschwendet.
Ich frage den Magistrat:
Wie hoch sind die bis zum Stichtag 30.10.2024 aus diesem Rechtsstreit resultierenden Gesamtkosten, inklusive aller Gerichtskosten und Auslagen?
Antwort des Magistrats
Die Frage geht schon von der falschen Annahme aus, dass das Bürgerbegehren alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen würde. Dies trifft jedoch nicht zu, weshalb die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens vom Verwaltungsgericht Frankfurt mit Urteil vom 28.02.2024 abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht hat die Auffassung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main bestätigt, dass das Bürgerbegehren gemäß § 8b HGO nicht zulässig ist. Folgerichtig wurde in dem Urteil der Klägerseite auch die Kostenlast auferlegt. Zu bemerken ist, dass wegen der komplexen Spezialmaterie eine renommierte Anwaltskanzlei, die bereits in anderen Fällen erfolgreich für die Stadt Frankfurt tätig war, mit der Vertretung vor Gericht beauftragt wurde. Es trifft auch nicht zu, dass die Vertreter der Anwaltskanzlei aus München "regelmäßig eingeflogen werden". Diese sind zu dem Verhandlungstermin vielmehr per Bahn angereist. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Gegenseite - soweit das erstinstanzliche Urteil bestätigt wird - die gesetzlichen Anwaltskosten und notwendige Aufwendungen der Stadt zu erstatten haben. Aufgrund des noch andauernden Verfahrens kann zu den Kosten keine Stellung genommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.