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Immer häufiger sind in Frankfurt in Außenbereichen und Landschaftsschutzgebieten Nutzungen in Form von illegalen und tei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Untere Naturschutzbehörde personell zu stärken, damit sie gegen illegale Eingriffe in Natur und Landschaft effektiver vorgehen kann. Dies ist notwendig, um den steigenden Anforderungen und der Zunahme von Verstößen gerecht zu werden.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Immer häufiger sind in Frankfurt in Außenbereichen und Landschaftsschutzgebieten Nutzungen in Form von illegalen und teils großflächigen Gartenanlagen vorzufinden, die weder mit den dort geltenden landschafts-, naturschutz- und baurechtlichen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Untere Naturschutzbehörde personell in die Lage zu versetzen, gegen alle ihr angezeigten widerrechtlichen Eingriffe in Natur und Landschaft in einem räumlich zusammenhängenden Bereich vorgehen zu können und solche großflächigen Verfahren nicht nur in FFH- und Landschaftsschutzgebieten II, sondern auch in der Schutzzone I zeitnah durchführen zu können?

Antwort des Magistrats

Dem Magistrat der Stadt Frankfurt ist die Problematik der qualitativ und quantitativ zunehmenden ungenehmigten Nutzungen und Naturveränderungen im Außenbereich beziehungsweise im Frankfurter GrünGürtel bewusst. Bei illegal im Landschaftsschutzgebiet errichteten Bauten besteht vorrangig eine Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde, wenn keine unmittelbaren Gefahrenabwehrmaßnahmen der Bauaufsicht erforderlich sind oder ein Rechtsverstoß unmittelbar geschieht. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt wurden bereits in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, die Naturschutzbehörde personell zu verstärken. Dies beinhaltete einerseits - im Rahmen haushalts-/stellenplanmäßiger Möglichkeiten und anderweitiger Prioritäten - die Neuschaffung von Stellen, aber auch die Nutzung interner Kapazitätsverlagerungen sowie die Priorisierung bei der Wahrnehmung von Aufgaben. Da die Entwicklung zusätzlicher Aufgaben bei einer gleichzeitig stetig und überproportional gestiegenen Anzahl von Verstößen diese Maßnahmen nicht kompensieren konnten, ist die Untere Naturschutzbehörde aktuell Gegenstand einer organisatorischen Betrachtung, die neben den wesentlichen Arbeitsprozessen auch die personelle Ausstattung der Naturschutzbehörde zum Inhalt hat. Nach Vorlage des zeitnah zu erwartenden Berichtes wird der Magistrat nach Prüfung der Ergebnisse und Empfehlungen über weitere Maßnahmen zu entscheiden haben. Es ist zu erwarten, dass neben anderen Aufgabenfeldern der Naturschutzbehörde auch für die Bearbeitung von Fällen 'illegaler Eingriffe in Natur und Landschaft' im Landschaftsschutzgebiet 'Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main' und für die Bearbeitung von Fällen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Verstärkung der vorhandenen Personalausstattung erforderlich werden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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