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Das Bürgergeld enthält auch die Kosten für Miete und Heizung. Der Großteil der Kosten der Unterkunft wird von der Kommun

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergeldes in Frankfurt am Main für die Jahre 2019 bis 2023. Es wird erfragt, wie hoch die Kosten waren und welchen Anteil die Kommune daran getragen hat. Die Antwort des Magistrats liefert detaillierte Zahlen zu den Unterkunftskosten und den kommunalen Anteilen.

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Frage an den Magistrat

Das Bürgergeld enthält auch die Kosten für Miete und Heizung. Der Großteil der Kosten der Unterkunft wird von der Kommune getragen. Das hat gleichzeitig eine Subventionierung des privaten Wohnungsmarktes zur Folge. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten der Unterkunft in Frankfurt für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023, und welchen Anteil hat dabei die Kommune bezahlt?

Antwort des Magistrats

Gemäß § 22 SGB II sind die angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergeldes als Bedarf zu berücksichtigen. Der § 46 SGB II regelt, dass der Bund sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 beteiligt. Der kommunale Anteil an den Unterkunftskosten in den Jahren 2019 bis 2023 beziffert sich wie folgt: Die Unterkunftskosten betrugen insgesamt 2019 259.404.090 Euro, abzgl. Leistungen Bund -73.563.353 Euro, Anteil Kommune 185.840.738 Euro, davon SGB II - Unterkunft u. Heizung gesamt 198.952.592 Euro, davon SGB II - Gemeinschaftsunterkünfte 60.451.498 Euro. 2020 273.591.265 Euro, -161.757.251 Euro, 111.834.013 Euro, davon SGB II - Unterkunft u. Heizung gesamt 246.004.687 Euro, davon SGB II - Gemeinschaftsunterkünfte 27.586.578 Euro. 2021 287.377.046 Euro, -161.400.438 Euro, 125.976.608 Euro, davon SGB II - Unterkunft u. Heizung gesamt 257.010.617 Euro, davon SGB II - Gemeinschaftsunterkünfte 30.366.429 Euro. 2022 259.411.571 Euro, -156.256.743 Euro, 103.154.828 Euro, davon SGB II - Unterkunft u. Heizung gesamt 240.798.465 Euro, davon SGB II - Gemeinschaftsunterkünfte 18.613.106 Euro. 2023 322.494.563 Euro, -166.976.139 Euro, 155.518.424 Euro, davon SGB II - Unterkunft u. Heizung gesamt 268.185.880 Euro, davon SGB II - Gemeinschaftsunterkünfte 54.308.683 Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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