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Die Große Bockenheimer Straße, Freßgass, ist eine beliebte Flaniermeile und Einkaufsfußgängerzone in der Frankfurter Inn

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Freßgass, einer beliebten Fußgängerzone in Frankfurt, gibt es Beschwerden über die Nutzung durch Radkurieren und Rollerfahrende. Der Magistrat wurde gefragt, wie viele Kontrollen in den letzten zwölf Monaten durchgeführt wurden und wie viele Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Große Bockenheimer Straße, Freßgass, ist eine beliebte Flaniermeile und Einkaufsfußgängerzone in der Frankfurter Innenstadt und wird von vielen Menschen genutzt. Seit langem gibt es Beschwerden, dass die Straße vermehrt als schnelle Abkürzung von Radkurieren und Rollerfahrenden genutzt wird. Das hohe Tempo von Zweirädern durch die belebte Fußgängerzone beeinträchtigt nicht nur die flanierenden Besucher, sondern gefährdet auch den Charakter dieser traditionsreichen Straße.

Wir fragen den Magistrat:

Wie viele Kontrollen wurden in den vergangenen zwölf Monaten in der Freßgass durchgeführt, und wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden dabei geahndet, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für alle Nutzer der Flaniermeile zu gewährleisten?

Antwort des Magistrats

Die Große Bockenheimer Straße ist eine Fußgängerzone mit entsprechender Beschilderung, an deren Beginn und Ende das Zusatzzeichen "Be- und Entladen 5-11 h" sowie "Fahrradfahrer frei - Schritttempo!" angebracht ist. Aus diesem Grund ist es Andienungsfahrzeugen im vorgenannten Zeitrahmen möglich, in die Fußgängerzone einzufahren und während der Ladetätigkeit dort zu parken. Die Überwachung erfolgt durch die Städtische Verkehrspolizei, die für den ruhenden Verkehr zuständig ist. Seit Jahresbeginn haben die Bediensteten insgesamt 42 Kontrollen in der Großen Bockenheimer Straße durchgeführt, die in 250 Ordnungswidrigkeitenanzeigen mündeten.

Grundsätzlich gilt, dass E-Roller nicht in der Fußgängerzone fahren dürfen, da keine entsprechende Zusatzbeschilderung vorhanden ist. Da es wegen diesbezüglicher Ordnungswidrigkeiten häufig zu Beschwerden kommt, werden Verstöße von E-Roller-Fahrenden regelmäßig durch den Streifendienst der Stadtpolizei sanktioniert. Sofern die Bediensteten grober Verstöße durch Radfahrende ansichtig werden, erfolgt ebenfalls eine Ahndung. Da die Statistiken der Stadtpolizei nicht nach einzelnen Straßen ausgewertet werden können, ist es nicht möglich, Zahlen zu nennen.

Die originäre Zuständigkeit für den fließenden Verkehr liegt allerdings bei der Landespolizei. Diese wurde über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten:

"In Beantwortung Ihrer Anfrage kann mitgeteilt werden, dass im letzten Jahr keine konkreten Beschwerden über Zweiradfahrer in der Freßgass' bei der örtlich zuständigen Polizeidirektion Mitte sowie der sachlich befassten Polizeidirektion Verkehrsdienste eingingen.

E-Scooter können dort aufgrund des Kopfsteinpflasters nur umständlich bewegt werden, sodass in der Freßgass' mehr Fahrräder als E-Scooter angetroffen werden können. Das Befahren der Freßgass' ist grundsätzlich für Fahrräder im Schritttempo erlaubt. Es ist allerdings gelegentlich festzustellen, dass Radfahrer und insbesondere Kurierfahrer sich nicht an das Schritttempo halten, diese werden durch die Streifen nach eigener Wahrnehmung angesprochen und kontrolliert. Zahlen diesbezüglich liegen nicht vor.

Des Weiteren kann mitgeteilt werden, dass es sich bei der Freßgass' um keine Unfallhäufungsstelle oder einen verkehrspolizeilichen Schwerpunkt handelt. Im angefragten Zeitraum liegt die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen an der betreffenden Örtlichkeit im niedrigen einstelligen Bereich, wobei lediglich einmal eine Fahrradbeteiligung gegeben war und es sich hierbei um einen Alleinunfall handelte.

Aufgrund der beschriebenen Gesamtlage wurden im angefragten Zeitraum keine Kontrollmaßnahmen mit der Zielgruppe Fahrradkuriere und Rollerfahrer durchgeführt."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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