Die städtischen Leitlinien „Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas“, die unter anderem dem Schutz von Kinde
Zusammenfassung
Die städtischen Leitlinien zum Schutz von Kindern in Frankfurter Kitas wurden seit 2014 kontinuierlich weiterentwickelt. Der Magistrat plant, das bestehende Präventions- und Kinderschutzkonzept durch die Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und die Qualifizierung von Fachkräften weiter zu stärken.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die städtischen Leitlinien "Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas", die unter anderem dem Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch dien en, gelten seit
2014.
Daher frage ich den Magistrat:
Wie hat der Magistrat das Konzept seitdem weiterentwickelt, und wo sieht der Magistrat noch weitere Entwicklungspotentiale, um das bestehende städtische Präventions- und Kinderschutzkonzept zu stärken?
Antwort des Magistrats
Die städtischen Leitlinien "Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas" wurden entwickelt und implementiert zur Umsetzung des Schutzauftrages durch das Bundeskinderschutzgesetz, das 2014 in Kraft getreten ist. Kitas sind demnach verpflichtet, die Rechte von Kindern in Institutionen zu sichern und ihnen Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Die Entwicklung der Leitlinien erfolgte in einem von Beginn an partizipativen Prozess gemeinsam mit den Trägern betriebserlaubnispflichtiger Kindertagesbetreuung in Frankfurt am Main.
Durch das Kinder- und Jugendlichenstärkungsgesetz, KJSG, wurde seit 2021 der institutionelle Kinderschutz in Jugendhilfeeinrichtungen noch weiter präzisiert und gestärkt. Alle Träger von Kitas sind in der Pflicht, ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten und zu implementieren, welches vielfältige Aspekte der Prävention und Intervention beinhaltet und bündelt.
Das Stadtschulamt hat zur Umsetzung dieses erweiterten Schutzauftrags in Kooperation mit den Trägern einen Leitfaden zum Gewaltschutzkonzept entwickelt. Das Stadtschulamt berät Träger in diesem Prozess im Rahmen eines Trägeraustauschforums sowie der laufenden Praxis regionaler Beratung und Aufsicht.
Eingebettet in diesen Prozess der Weiterentwicklung hin zu Gewaltschutzkonzepten startet aktuell auch ein Austauschforum zur Evaluation der Verfahren und Standards im Bereich Intervention aus "Rechte Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas". Dieser Prozess wurde in der AG 78 Kindertagesbetreuung abgestimmt.
Im Stadtschulamt werden weitere Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Aufsicht und Beratung zum institutionellen Kinderschutz umgesetzt. Aktuell ist eine Inhouse-Qualifizierung der mit dem Kinderschutz in Kitas und Tagesfamilien beauftragten Fachkräfte in Planung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.