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Laut Presseberichten der FNP vom 14.01. und der FR vom 15.01.2016 sowie laut Beschwerden von Anwohnern wurden im Zusamme

Vorlagentyp: F
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Frage vom 19.02.2016, F 2763 Laut Presseberichten der FNP vom 14.01. und der FR vom 15.01.2016 sowie laut Beschwerden von Anwohnern wurden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Nordwestkrankenhaus circa 40 Bäume, die durch die Baumschutzsatzung geschützt waren, gefällt. Der Rodungsgrund sei eine durch EU-Verordnung notwendig gewordene Erweiterung des Hubschrauberlandeplatzes.

Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat nach Alternativen gesucht, die eine Erweiterung ohne Rodung der 40 Bäume ermöglicht hätte?

Antwort des Magistrats: Aufgrund der Nähe und des schon bestehenden Hubschrauberlandeplatzes hat das Nordwestkrankenhaus keinen anderen Standort in Betracht gezogen. Der Hubschrauberlandeplatz befindet sich seit 45 Jahren an dieser Stelle und soll in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen werden. Lediglich während der Bauarbeiten in den vergangenen drei Jahren war der Hubschrauberlandeplatz in das angrenzende Feld am Ende des Steinbacher Hohls verlegt worden. Es gab somit nie eine Unterbrechung des Transports von Schwerverletzten durch Hubschrauber zum Krankenhaus Nordwest. Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit des Hubschrauberlandeplatzes ergeben sich durch die Wiederinbetriebnahme des vorhandenen Landeplatzes und die damit verbundenen luftverkehrsrechtlichen Regelungen. Die Örtlichkeit des Hubschrauberlandeplatzes ist mit der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung fixiert. Für die Rodung der Bäume lag eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vor, die Grundlage für die Beauftragung eines externen Unternehmens war. Wie allerdings erst jetzt bekannt wurde, hat das ausführende Unternehmen über die Genehmigung hinaus Rodungsarbeiten durchgeführt, obwohl es zunächst schriftlich die ordnungsgemäße Durchführung der Fällarbeiten versichert hatte. Regressansprüche werden derzeit geprüft. Selbstverständlich ist es im Sinne der Stiftung, die gerodete Fläche schnell zu begrünen und ästhetisch zu gestalten. Ein Begrünungskonzept wird gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüro zügig vorbereitet, sodass im Frühjahr die neue Bepflanzung durchgeführt werden kann. Hier ist eine enge Abstimmung mit dem Umweltamt vorgesehen. Die Stiftung wird den Ortsbeirat und die Nachbarschaft zeitnah über entsprechende Pläne einer Neubegrünung informieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Erhard Römer

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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