Seit 2023 hat die Stadt Frankfurt eine Informationsfreiheitssatzung, M 24/23. Ergänzend wurden seitdem auch E 253 aus 20
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt, die ab dem 01.01.2025 erweitert werden soll. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung dieser Satzung zu gewährleisten und einen zentralen Zugang für Anfragen einzurichten. Ziel ist es, den Bürger:innen ein transparentes Regieren und den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Seit 2023 hat die Stadt Frankfurt eine Informationsfreiheitssatzung, M 24/23. Ergänzend wurden seitdem auch E 253 aus 2024 und E 163 aus 2023 beschlossen. E 163/23 sieht die Erweiterung der Anwendbarkeit zum 01.01.2025 durch eine Änderung in der Satzung vor. Beide Etat anträge stellen außerdem Mittel für Stellen zur Verfügung, die die Umsetzung der Satzung unterstützen sollen.
Da die Bürger:innen Frankfurts ihr Recht auf Information und transparentes Regieren uneingeschränkt wahrnehmen können sollen, frage ich den Magistrat:
Welches Dezernat und welche Verwaltungseinheit setzt die Änderung der Informationsfreiheitssatzung um, und wird die Anpassung der Satzung fristgerecht zum 01.01.2025 erfolgen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Kube,
meine Damen und Herren!
Die Frage einer Satzungserweiterung war seinerzeit zwischen der damals federführenden Stabsstelle Digitalisierung, dem Rechtsamt und dem Referat Datenschutz und Informationssicherheit erörtert worden. Eine Empfehlung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Formulierung war den Beteiligten nicht bekannt und ist nicht nachvollziehbar.
Ergebnis der Abstimmungen ist, dass § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes abschließend regelt, wer Auskunft erhält und welche Informationen dies betrifft. Es liegt nicht in der Regelungskompetenz der Stadt Frankfurt am Main, dies auszuweiten. Die durch das Gesetz der Stadt Frankfurt am Main zugestandene Kompetenz besteht darin, die Anwendbarkeit zu erklären und für komplexe Anfragen die Gebühren zu regeln. Die Erklärung der Anwendbarkeit der Satzung über den eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main hinaus ist demnach nicht möglich.
Mit dem Magistratsvortrag M 24 vom 10.02.2023 hatte der Magistrat und anschließend die Stadtverordnetenversammlung, § 3123 vom 30.03.2023, neben der Satzung selbst, Folgendes beschlossen:
"Das Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten - wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Das Dezernat I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten - wird beauftragt, einen zentralen Zugang für Anfragen aufgrund dieser Satzung einzurichten und eingehende Anfragen an die zuständigen Ämter und Betriebe weiterzuleiten.
Alle Dezernate werden beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Anfragen aufgrund dieser Satzung durch die zuständigen Ämter und Betriebe sicherzustellen."
Die verwaltungsinterne Beordnung der mit den Etat-Anträgen E 253 vom 06.06.2024 und E 163 vom 16.06.2023 verbundenen Stellen befindet sich aktuell noch in Klärung innerhalb des Magistrats.
Die durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der genannten Etat-Anträge beschlossenen Budgets wurden der Produktgruppe 35.03, Städtische Kommunikation, zugeordnet.
Im Rahmen von Abstimmungen zwischen den genannten Dezernaten I und V sowie Dezernat IV, hier in Zuständigkeit für das Referat Datenschutz und Informationssicherheit, sowie Dezernat VI, hier in Zuständigkeit für das Personal- und Organisationsamt, wurden mehrere Vorschläge zur organisatorischen Beordnung der Personalstellen Stellen beraten.
Zurzeit werden Anfragen nach der mit dem M 24 vom 10.02.2023, § 3123 vom 30.03.2023, vorgelegten und beschlossenen Satzung durch das Hauptamt, Dezernat I, entsprechend der oben zitierten Beschlusslage an die inhaltlich zuständigen Ämter und Betriebe weitergeleitet und dort bearbeitet und beantwortet. Die Beauskunftung der Bürger:innen ist damit sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.