Seit der Ausschreitung am 19.07. durch 39 Personen am Opernplatz gibt es jedes Wochenende in der Innenstadt und im Hafen
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die massenhaften Personenkontrollen in Frankfurt am Main nach Ausschreitungen. Es wird hinterfragt, ob diese Kontrollen Racial Profiling darstellen, insbesondere wenn die kontrollierten Personen auf Fahndungsfotos eindeutig zu erkennen sind.
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Hafenpark — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
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- Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 421.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hafenpark per E-MailFrage an den Magistrat
Seit der Ausschreitung am 19.07. durch 39 Personen am Opernplatz gibt es jedes Wochenende in der Innenstadt und im Hafenpark Personenkontrollen der Landes- und Bundespolizei. Alleine vom 24. bis 26.07. wurden dabei 2.000 Menschen kontrolliert, 375 Platzverweise ausgesprochen und 23 Personen vorübergehend festgenommen. Die Polizei führte dabei Ausdrucke von Fahndungsfotos mit sich. Junge Frankfurter*innen berichten glaubhaft: "Kontrolliert wurde nach dem Motto ‚Mohammed sieht aus wie Ali'." Markus Frank wertet das als "Bullshit" ab. Ich frage den Magistrat: Wenn die Personen auf den Bildern eindeutig zu erkennen waren, wie erklären sich dann die massenhaften Kontrollen, und inwiefern erfüllt dieses Kontrollschema nicht Racial Profiling?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat sich zu dieser Frage mit der originär zuständigen Landespolizei ins Benehmen gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die Landespolizei führt aus: "Im Zuge der Pressemitteilung des PP Frankfurt am Main vom 19.07.2020 wurden Zeugen und Personen, denen Hinweise auf tatrelevante Sachverhalte und Personen vorlagen, gebeten, diese über einen eingerichteten Hinweisserver an die zuständigen Sachbearbeiter des Fachkommissariats zu übermitteln. In der Folge konnte eine Vielzahl an Hinweisen, insbesondere Lichtbilder und Videomaterialien generiert werden, die den eingesetzten Beamtinnen und Beamten teilweise zum Zwecke der Personenfahndung ausgehändigt wurden. In Hessen dürfen polizeiliche Maßnahmen, insbesondere Personenkontrollen, nicht ausschließlich aufgrund phänotypischer Merkmale einer Person, wie beispielsweise Haarfarbe, Hautfarbe, Ethnie, Religionszeichen, Sprache etc., durchgeführt werden. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam. Neben Alter, Geschlecht, Körpergröße, Körperstatur, Haarfarbe ist beispielsweise auch die Hautfarbe ein äußerliches Merkmal, das zur Identifizierung einer Person dienen und zum Fahndungserfolg führen kann."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.