Seit 2017 hat die Stadt Frankfurt neun Immobilien im Rahmen des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten erworben, unter a
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Reprivatisierung von neun Immobilien, die im Rahmen des Vorkaufsrechts erworben wurden. Der Prozess soll unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzungen und durch eine Konzeptvergabe erfolgen, um eine breite Bevölkerung anzusprechen. Zunächst wird das Verfahren am Objekt Wittelsbacher Allee 89 angewendet.
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Neues zu Jordanstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Seit 2017 hat die Stadt Frankfurt neun Immobilien im Rahmen des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Die Stadt Frankfurt plant jedoch eine Reprivatisierung dieser Immobilien. Zitat aus der Antwort auf Frage Nr. 1661/23: Nach allgemeiner Rechtsauffassung sollte die Veräußerung der Immobilien innerhalb einer überschaubaren Frist, für die ein Zeitraum von fünf Jahren angenommen wird, geschehen.
Ich frage den Magistrat:
Gibt es bereits Gespräche zur Reprivatisierung, und an welche Wohnungsmarktakteure sollen die Liegenschaften veräußert werden? Bitte nach allen neun Objekten aufschlüsseln.
Antwort des Magistrats
Derzeit wird ein Regelprozess für eine Konzeptvergabe erarbeitet, nach welchem die Liegenschaften im Wege des Erbbaurechtes - § 89 Absatz 4 Nr. 3 BauGB - und unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Erhaltungssatzungen privatisiert werden. Hierbei ist zunächst - gemäß § 89 Absatz 3 S. 2 BauGB - der ursprüngliche Erwerber anzusprechen und - soweit dies nicht erfolgreich war - eine Vergabeart zu wählen, die weite Teile der Bevölkerung anspricht - § 89 Absatz 3 S. 1 BauGB. Es wird zunächst an dem ersten Objekt, Wittelsbacher Allee 89, das Verfahren angewendet. Im Anschluss werden die anderen Objekte privatisiert. Eine Reihenfolge ist dazu noch nicht festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.